Menü Schließen

Für Autoren

Schriftleitung

Pro­fes­sor Dr. Tho­mas Würtenberger

Pro­fes­sor Dr. Dr. h.c. Man­fred Löwisch

Dr. Cor­ne­lia Feldmann

Redaktion

Lisa Gött­ker (Vor­sit­zen­de)
 
Marie Ansel­ment
 
Johan­nes Deutsch
 

Cor­ne­li­us Wurst

Vik­tor Kurz

Ales­san­dra Novelli

I. Hinweise für Autoren

Manu­skrip­te per Mail erbe­ten an

odw@jura.uni-freiburg.de

Der kom­mer­zi­el­len Nut­zung der vor­ge­nann­ten E‑Mail-Adres­se wird gemäß § 28 Abs. 4 BDSG widersprochen.

Der Ver­ein Zeit­schrift Ord­nung der Wis­sen­schaft e.V. bedingt sich das aus­schließ­li­che Nut­zungs­recht am Manu­skript aus. Ein­ge­schlos­sen sind wei­te­re elek­tro­ni­sche Ver­sio­nen, die Ein­spei­che­rung in Daten­ban­ken, sowie das Recht zur Ver­öf­fent­li­chung in Schrift­form. Der Autor kann die Auf­satz­da­tei als pdf in unver­än­der­ter Form auf sei­ner Home­page ver­öf­fent­li­chen. Die Ver­ant­wor­tung für den Inhalt liegt beim Autor.

 

II. Qualitätskontrolle

Das Review der zur Ver­öf­fent­li­chung ein­ge­reich­ten Bei­trä­ge erfolgt durch die Her­aus­ge­ber von OdW.

 

III. Redaktionelle Hinweise

1. Spra­che:

OdW ver­öf­fent­licht Bei­trä­ge in deut­scher, eng­li­scher und fran­zö­si­scher Spra­che. Jeder Bei­trag muss eine Zusam­men­fas­sung in deut­scher Spra­che enthalten.

2. Autoren­vor­stel­lung

Allen Bei­trä­gen ist eine kur­ze Vor­stel­lung des Autors beizufügen.

3. Glie­de­rung

Bei­trä­ge sind gemäß den nach­fol­gen­den Ebe­nen zu glie­dern. Die Ebe­nen I., 1. und a) sind mit Über­schrif­ten zu ver­se­hen. Die Über­schrif­ten I. und 1. sind fett hervorzuheben.

Län­ge­ren Bei­trä­gen (ab ca. 10.000 Zei­chen) ist eine Glie­de­rung voranzustellen.

Vor­la­ge:

I. Über­schrift (Her­vor­he­bung: fett)

1. Über­schrift (Her­vor­he­bung: fett)

a) Über­schrift

aa) Text (kei­ne Überschrift)

4. Her­vor­he­bun­gen

Her­vor­he­bun­gen erfol­gen kur­siv.

5. Zitier­wei­se:

    • Geset­ze wer­den nach Para­gra­phen (§§), Absät­zen, Sät­zen und Num­mern (nicht Zif­fern) zitiert.
    • Gerichts­ent­schei­dun­gen wer­den mit Datum (ohne „vom“), Akten­zei­chen und einer Zeit­schrif­ten­fund­stel­le zitiert.
    • Auf­sät­ze sind mit dem vol­len Titel und der Fund­stel­le (Internet‑, Zeit­schrif­ten­fund­stel­le) zu zitieren.
    • Bei Geset­zes­kom­men­ta­ren sind der Bear­bei­ter, die Auf­la­ge, das Erschei­nungs­jahr und die zitier­te Stel­le anzugeben.
    • Selbst­stän­di­ge Schrif­ten sind mit dem vol­len Titel und der Sei­ten­zahl zu zitieren.
    • Bei­trä­ge und ande­re Doku­men­te aus dem Inter­net sind unter Anga­be der Web­site-Adres­se und des in Klam­mern gesetz­ten Abruf­da­tums zu zitieren.
    • Autoren­na­men sind kur­siv zu schrei­ben. Nur wenn der Name ver­wechs­lungs­fä­hig ist, ist auch der Vor­na­me anzugeben.

7. Fuß­no­ten

Fuß­no­ten sind in einem Bei­trag durch­zu­zäh­len. Soweit auf eine vor­her­ge­hen­de Fuß­no­te ver­wie­sen wird, ist die­se anzu­ge­ben. In Fuß­no­ten wer­den die übli­chen Abkür­zun­gen verwendet.

8. Urteils­be­spre­chun­gen

In Anmer­kun­gen sind die zu bespre­chen­den Ent­schei­dun­gen nur vor­zu­stel­len. Ist die Ent­schei­dung nicht im Inter­net ver­öf­fent­licht, ist ihr wesent­li­cher Inhalt wiederzugeben.