Unter Belegverbindung verstehen wir die Art, wie eine bestimmte Textpassage mit einem dazugehörigen Beleg in der Fußnote verbunden wird. Entsprechendes gilt bei der Verwendung von Fußnotenfußnoten in bezug auf den Text der Oberfußnote. Nicht selten fehlt jede explizite Belegverbindung, etwa wenn bei einem wörtlichen Textzitat die Fußnote nur den Autorennamen oder die Fundstelle enthält oder wenn bei einer Textaussage unverbunden Belege folgen. Solche scheinbar unverbundenen Belege besagen in der Regel, dass die Belegstelle den Text stützt.59 Es wäre falsch, hier vom Fehlen einer Belegverbindung zu sprechen, richtigerweise handelt es sich um eine stillschweigende (implizite) Belegverbindung. Dem steht die einfache ausdrückliche Belegverbindung gegenüber, die meist in der Form „vergleiche“60 auftritt. Wenn einschränkende, ergänzende oder kommentierende Zusätze hinzutreten, läßt sich von komplexen Belegverbindungen sprechen. Sie treten in vielfältiger Form auf61, zeigen aber dennoch einen Mangel an Phantasie, weil ihnen meist der Überraschungseffekt fehlt. Es sollte deshalb ernsthaft erwogen werden, neue Formen solcher komplexen Belegverbindungen zu entwickeln, was zugleich die Zahl der Fußnoten vermehren und ihren Umfang vergrößern könnte. So könnte mit der Belegverbindung „vgl. auch, wenn auch nicht einschlägig, so doch nützlich (spannend, erbaulich) zu lesen“ auf fachfremde Literatur hingewiesen werden. Ernsthaft erwogen werden sollte auch die Belegverbindung „vgl. dazu nicht“ mit den beiden alternativ zu verwendenden Zusätzen „obwohl einschlägig, weil nicht lesenswert“63 oder „weil nicht einschlägig und auch sonst langweilig“. Das hätte den großen Vorteil, daß sich umfangreiche Fußnoten ohne großen Arbeitsaufwand erstellen ließen, denn jedermann kennt ohne Zweifel viele nicht einschlägige und zugleich langweilige Pulikationen. Peter Rieß, Ministerialdirektor beim Bundesministerium der Justiz a.D., Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Peter Rieß Belegverbindung* * Aus „Vorstudien zu einer Theorie der Fußnoten“ von Peter Rieß (vom Verlag Walter de Gruyter „den Autoren und Freunden unseres Hauses zum Jahreswechsel 1983/1984“), S. 20 f. 59 Zur Anwendung der ausdrücklichen Belegverbindung „vgl.“ bestimmen etwa die (unveröffentlichen) Richtlinien eines bekannten Großkommentars: „Vor dem Zitat stehen regelmäßig keine Hinweise wie „siehe“, „vgl.“, etc. Der Hinweis „vgl.“ ist nur zu verwenden, wenn ein folgendes Zitat die referierte Meinung nicht unmittelbar belegt, aber zum Vergleich dienlich ist.“ 60 Abgekürzt „vergl.“ oder „vgl.“, gleichbedeutend auch „siehe“ oder „s.“. 61 Beispiele: „vgl. zum Ganzen (m. weit. Nachw.)“, „vgl. auch“ (regelmäßig in dem Sinne, „obwohl nicht unmittelbar einschlägig“), „vgl. zur histor. Entw.“. 63 Eine solche Belegverbindung enthält zugleich Elemente einer bewertenden Belegverbindung. Ordnung der Wissenschaft 2019, ISSN 2197–9197 136 O RDNUNG DER WISSENSCHAFT 2 (2019), 135–136