Am 18. und 19. Oktober 2018 fand im „Exzellenzcluster Normative Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt die Tagung „Open Access der Rechtswissenschaft – Pflicht oder Privatsache?“ statt. Anwesend waren Vertreter eigener Open-Access-Webseiten, Verlage, Vertreter von Bibliotheken, Professoren und sonstige Interessierte. Das Programm kann der Webseite1 entnommen werden. Im Rahmen der Tagung wurde eine Reihe von Beispielen und „best Practices“ aus dem Bereich des Open Access in der Rechtswissenschaft vorgestellt, nämlich das German Law Journal (GLJ)2 , das Journal of Intellectual Property, Information Technology and Electronic Commerce Law (JIPITEC)3 , der Völkerrechtsblog4 und das sui generis, Zeitschrift und Schriftenreihe5 . Ordnung der Wissenschaft (OdW) wurde von Manfred Löwisch vorgestellt. Er berichtete über Gründung und Spektrum von OdW, welches von aktuellen Problemen des Hochschulrechts im engeren Sinne, über komplexe wissenschaftsrechtliche und urheberrechtliche Fragen, europarechtliche Zusammenhänge und das Hochschularbeitsrecht bis hin zu den Grundsätzen wissenschaftlicher Ethik reicht. Herausgeber6 der OdW sind mit dem Hochschulund Wissenschaftsrecht befasste Hochschullehrer, Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Angehörige der Ministerialverwaltung und der Verwaltung der Kirchen, Rechtsanwälte und Leiter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Diese trifft zugleich die Qualitätskontrolle aller Beiträge in OdW. OdW verfolgt die Open Access Strategie in der Weise, dass jedermann kostenfrei Zugang zu den Ausgaben im Internet und auch als pdf-Version im Zeitschriftenformat hat. Möglich ist ebenfalls ein Abonnement auf der Webseite, um die ausgaben automatischen zu erhalten. Aktuell liegt die Zahl der Abonnenten bei rund über 610 Personen. Täglich werden Seiten von OdW7 ca. 100 Mal pro Tag aufgerufen. OdW kooperiert mit Juris. Die Eingabe von Stichworten in das Rechercheportal von Juris führt zu den entsprechenden Stellen in OdW. Die veröffentlichen Beiträge in OdW genießen alle Urheberrechtsschutz, wobei eine Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken unter Angabe der Quelle ausdrücklich gestattet ist. OdW wird von dem Verein „Zeitschrift Ordnung der Wissenschaft e.V.“ getragen. Dieser verfolgt die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsbildung als steuerlich anerkannte gemeinnützige Zwecke. Herausgeber, Schriftleitung, Vereinsvorstand und Redaktion arbeiten ehrenamtlich. Autorenhonorare werden nicht gezahlt, was sich aber nicht als hinderlich erweist. Vielmehr wächst der Autorenkreis ständig. Der Sachaufwand besteht in der Nutzung zweier PC im Büro der Forschungsstelle für Hochschulrecht und Hochschularbeitsrecht der Universität Freiburg, im Betreiben der Website www.ordnungderwissenschaft.de und in der elektronischen Kommunikation über die Universität mit der Adresse odw@jura.unifreiburg.de. Der laufende Bedarf wird durch Mitgliedsbeiträge (100€/Jahr) und Spenden gedeckt. In einer Paneldiskussion wurde die Sicht der Verlage erörtert. Die Materialien dazu werden auf der Tagungswebseite eingestellt. Ebenfalls vertreten war die Staatsbibliothek zu Berlin. Diese stellte als zentrale Serviceplattform des Fachinformationsdienstes für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung ihre virtuelle Fachbibliothek 2[§] vor. Sie bietet einen personalisierten Fernleihservice für rechtswissenschaftliche Professoren, einen virtuellen Lesesaal mit einem umfangreichen Angebot an Datenbanken und ein juristisches Fachrepositorium zur Open-Access-Veröffentlichung qualitätsgesicherter Beiträge oder Zweitveröffentlichungen. Dies soll zur Förderung des OpenAccess-Publikationsmodells beitragen. Die Tagung will nicht bloß ein Ort für Diskussionen und Austausch gewesen sein, sondern darüber hinausgehend weitere Anregungen und praktische Umsetzung von rechtswissenschaftlichen OnlineZeitschriften fördern. Zu diesem Zweck wurde ein EMail-Verteiler8 eingerichtet, bei man sich unter dem Viktor Kurz JurOA-Tagung Frankfurt vom 18. und 19. Oktober 2018 1 http://www.juroa.de/ (23.11.2018). 2 www.germanlawjournal.com (23.11.2018). 3 www.jipitec.eu (23.11.2018). 4 www.voelkerrechtsblog.org (23.11.2018). 5 www.sui-generis.ch (23.11.2018). 6 Sofern die männliche Form genannt wird, ist stets auch die weibliche mit umfasst. Die Ausführungen beziehen sich entsprechend auch auf künstlerisches Personal. 7 www.ordnungderwissenschaft.de (23.11.2018). 8 jur@openaccess.ch. Ordnung der Wissenschaft 2019, ISSN 2197–9197 6 6 O RDNUNG DER WISSENSCHAFT 1 (2019), 65–66 Betreff: „Beitritt“ anmelden kann. Dort wird u.a. über das Erscheinen von Tagungsberichten, sowie über den Fortgang des geplanten Sonderheft zur Tagung über eine nächste Tagung zu Open-Access für die Rechtswissenschaft informiert. Viktor Kurz ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht der AlbertLudwigs-Universität Freiburg. Er dankt Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch herzlich für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Berichts.