I. Warum ein LL.M.?
Der LL.M. ist ein Thema, mit dem sich inzwischen ver- mutlich jeder deutsche Jurastudent beschäftigt. Die Anzahl der deutschen Juristen, die ein LL.M.-Programm abschließen, steigt seit Jahren und inzwischen bieten auch viele juristische Fakultäten deutscher Universitäten Studenten die Möglichkeit diesen Abschluss zu erwerben.
Daher habe auch ich mich nach meinem Ersten Staatsexamen im Jahr 2012 mit der Frage beschäftigt, ob es sinnvoll für mich wäre einen LL.M.-Studium zu be- ginnen. Ich habe mich schnell dafür entschieden, weil ich die mit dem LL.M. verbundene Chance des einjähri- gen Auslandsaufenthalts nutzen wollte.
Es gibt aber viele weitere Argumente für den Erwerb eines LL.M.
Zunächst kann er für den beruflichen Einstieg und die anschließende Karriere wertvoll sein. Die Studenten- zahlen in den Rechtswissenschaften sind konstant hoch, die Anzahl der zugelassenen Anwälte steigt seit Jahren und der Konkurrenzdruck unter Juristen ist somit hoch, daher sind Zusatzqualifikationen – wie auch der LL.M. – eine gute Möglichkeit, sich von anderen Bewerbern ab- zusetzen. Vor allem für Juristen, die eine Karriere in ei- ner internationalen Wirtschaftskanzlei anstreben, ist ein LL.M.-Studium – insbesondere im englischsprachigen Ausland – sehr nützlich, denn es bescheinigt dem Be- werber gute Sprachkenntnisse, Flexibilität und Weltof- fenheit. Der LL.M. wird in diesen Kanzleien mit der Pro- motion für die Einstellung und die Bezahlung vielfach als gleichwertig behandelt.
Außerdem öffnet der LL.M. die Tür zu Stellen mit Auslandsbezug, zum Beispiel bei einer internationalen Organisation, einem Unternehmen, das multinational orientiert ist oder sogar zu einer Stelle im Ausland.
Von den Berufschancen abgesehen, ermöglicht ein LL.M.-Studium es einem Juristen, der ein besonderes In- teresse an einen speziellen Rechtsgebiet hat, seine Kennt- nisse darüber zu vertiefen und das Thema aus einem an- deren, internationaleren Blickwinkel zu betrachten.
II. Studienaufbau
Ich entschied mich also für ein LL.M.-Studium. Als Uni- versität wählte ich das King‘s College London aus. Zum einen weil ich gerne ein Jahr in London verbringen woll-
te und zum anderen weil am King‘s College ein LL.M. im Arbeitsrecht angeboten wurde, als ich mich bewarb. Die Spezialisierung („specialism“) im Arbeitsrecht gab es dann allerdings schon bevor ich mein Studium begann nicht mehr, weil die Universität ihr Profil schärfen woll- te und daher einige Spezialisierungen strich.
Inzwischen gibt es am King‘s College neben dem all- gemeinen LL.M. („tailored LL.M.“) Spezialisierungen im Wettbewerbsrecht („Competition Law“), im Europa- recht, im internationalen Wirtschaftsrecht („Internatio- nal Business Law“), im internationalen Finanzrecht („In- ternational Financial Law“), im Recht des geistigen Ei- gentums in Kombination mit Informationsrecht („Intel- lectual Property & Information Law“), im transnationalen Recht („Transnational Law“) und im internationalen Steuerrecht („International Tax“).
Unabhängig davon für welche Art von LL.M. am King‘s College sich ein Student entscheidet, der wesent- liche Aufbau des Studiums ist identisch. Jeder Student muss bis zum Ende des LL.M.-Programms 180 Credits sammeln, um das Studium erfolgreich abzuschließen. Die Credits müssen durch eine Masterarbeit („writing project“) und verschiedene Kurse erworben werden.
Das Studienjahr ist in drei Abschnitte aufgeteilt, die dort Semester genannt werden. In den ersten beiden Se- mestern findet Unterricht statt, im dritten Semester wer- den die Abschlussklausuren geschrieben und im An- schluss an dieses Semester haben die Studenten freie Zeit, in der sie ihre Abschlussarbeiten anfertigen können.
Ein Kurs ist je nach seinem Umfang, also der Anzahl an Unterrichtsstunden, entweder 20 oder 40 Credits wert. Ein 20 Credits Kurs wird in der Regel ein Semester und ein 40 Credits Kurs zwei Semster unterrichtet. In je- dem Kurs wird im dritten Semester eine Abschlussklau- sur geschrieben, deren Bearbeitungszeit in der Regel zwei oder drei Stunden beträgt.
Die zum Ende des Studiums einzureichende Master- arbeit gibt es in zwei verschiedenen Varianten. Die erste heißt „Dissertation“ und ist 60 Credits wert. Eine Disser- tation darf maximal 15.000 Wörter inklusive Fußnoten und Inhaltsverzeichnis umfassen, ihr Thema ist vom Studenten selbst zu wählen und der Student muss sich eigenständig einen Professor suchen, der seine Disserta- tion betreut. Die zweite Variante der Masterarbeit ist das „Research Essay“, das 40 Credits einbringt. Das Thema
Maren Jantz
LL.M. — Studium am Kings College in London. Ein Erfahrungsbericht
Ordnung der Wissenschaft 2015, ISSN 2197–9197
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des Research Essays ist insoweit vorgegeben als der Stu- dent eine Liste mit Vorschlägen von den Professoren sei- ner Kurse erhält und in einem der Kurs drei Themen als gewünscht auswählen kann. Falls es möglich ist, be- kommt er sein erstes Wunschthema zugeteilt, sollte dies nicht möglich sein, erhält er je nach Möglichkeit das zweite oder dritte Thema von seiner Liste. Das Research Essay darf einen Umfang von 7.500 Wörtern inklusive Fußnoten und Literaturverzeichnis nicht überschreiten.
Um einen spezialisierten LL.M. zu erwerben, muss ein Student 120 seiner Credits mit Inhalten aus einem Spezialgebiet erwerben und bei der Universität angeben, dass er einen spezialisierten LL.M. erwerben möchte.
III. Studienablauf
Eine Woche vor dem Anfang des Semesters gab es eine Einführungswoche für internationale Studenten. Das ist eine große Hilfe zum Knüpfen von Kontakten zu ande- ren Studenten und um Informationen über das Leben in England bzw. in London sowie über den generellen Ablauf eines Studiums in England und die Einrichtun- gen und Hilfsangebote am College zu erhalten. Am ers- ten Tag des Semesters gab es noch eine spezielle Einfüh- rung für alle LL.M.-Studenten, um den Ablauf des LL.M.-Programms, die Professoren und die Spezialisie- rungen vorzustellen.
An diesem Einführungstag bekommen die Studenten außerdem Stundenpläne ausgehändigt, auf denen sämt- liche für Juristen angebotenen Kurse mit Hinweis darauf, für welche Spezialisierung sie Credits liefern können, vermerkt sind. Die Studenten haben in den ersten zwei Wochen des Studiums die Möglichkeit alle Kurse zu be- suchen, die ihnen interessant erscheinen. Nach zwei Wo- chen müssen sie sich entscheiden, welche Kurse sie tat- sächlich belegen wollen und müssen sich dafür im Intra- net der Universität („KEATS“) anmelden.
Der Unterricht in den Kursen orientiert sich an einer Leseliste („reading list“), die jeder Professor für seinen Kurs am Anfang des ersten Unterrichtssemesters ausgibt und die jederzeit auf KEATS zugänglich ist. Dort ist für jede Unterrichtseinheit ein Thema aufgeführt, das im Kurs besprochen wird und es werden Texte angegeben, die für dieses Thema im Voraus zu lesen sind. Diese Tex- te werden, soweit es den Professoren möglich ist, auf KE- ATS online gestellt, damit die Studenten sie problemlos finden und abrufen können. Die reading lists haben re- gelmäßig einen so großen Umfang, dass es kein Student schafft alles zu lesen, was auf der Liste steht, weshalb die
1 Liste mit allen wählbaren Kursen: http://www.kcl.ac.uk/pros- pectus/graduate/master-of-laws/structure [zuletzt abgerufen am 3.9.2015].
Professoren kennzeichnen, welche Texte die wesent- lichsten und daher zur Vorbereitung der Stunde uner- lässlich sind. Wie diese Themen dann genau im Unter- richt besprochen werden, hängt zum einen von der Kursgröße und zum anderen vom Stil des jeweiligen Professors ab.
Die Kurse, die ich besucht habe, hatte alle Teilneh- merzahlen unter 40 Studenten, weshalb sie eher Unter- richtsstunden in der Schule als Vorlesungen an deut- schen Universitäten glichen; der Unterschied zwischen den verschiedenen Kursen lag darin, ob es ein Frontal- unterricht mit gelegentlichen Fragen an die Studenten oder ein Unterrichtsgespräch war. Ich habe aber von Kommilitonen gehört, dass ihre Kurse wesentlich größer waren und nehme daher an, dass dort der Lehrstil einer Vorlesung näher kam.
Die Abschlussklausuren im dritten Semester werden in großen Hallen mit über tausend Studenten pro Halle geschrieben. Es werden in jeder Klausur mehrere Fragen in Form von offenen Aufsatzfragen gestellt, von denen man eine bestimmte Anzahl – in der Regel eine Frage für jede Stunde der Bearbeitungszeit – auswählen und bear- beiten muss. Die Klausurfragen beziehen sich auf die Themen der Unterrichtsstunden. Jede Frage behandelt eine Unterrichtseinheit, wobei es weniger Fragen als Un- terrichtseinheiten gibt, so dass nicht alle Unterrichtsein- heiten abgefragt werden. Es wird aber auch nichts ge- fragt, was nicht besprochen wurde. Als Antworten wer- den Essays erwartet.
Ich habe in meiner Zeit am King‘s College einen tailored LL.M. gemacht, da meine gewünschte Speziali- sierung nicht mehr existierte. Ich war deshalb in meiner Kurswahl1 vollkommen unabhängig. Es gibt nämlich – abgesehen von der Anforderung 120 Credits aus einem Rechtsgebiet für die Spezialisierung zu sammeln – kei- nerlei feste Vorgaben über Kurse, die man wählen müss- te oder solche, die man nicht kombinieren könnte. Ich habe im Rahmen des Studiums daher die vier Kurse be- legt, die mich am meisten interessierten, ohne darauf zu achten, dass sie ein sinnvolles oder systematisches Ge- samtkonzept ergaben. Das war eine spannende Abwei- chung vom deutschen Studienkonzept, hinterließ mich aber mit dem Eindruck, dass dies wegen des erworbenen Wissens in unverbundenen Nischen für eine gute juristi- sche Ausbildung nicht geeignet ist. Da der LL.M. für mich nur ein Bonus und nicht die Grundlage meiner Ausbildung war und der Verfolgung meiner spezielleren Interessen diente, begrüßte ich die Möglichkeit. Von den vier Kursen, die ich belegte waren drei Kurse 40 Credits
und einer 20 Credits wert. Die umfangreicheren Kurse waren: „Political Theory and International Law“, „Inter- national and Comparative Property Law“ und „Euro- pean Labour Law“; der kürzere Kurs war „Labour Law in the Age of Austerity“. Damit erfüllte ich 140 Credits und fertigte deshalb ein Research Essay an, um insgesamt auf 180 Credits zu kommen.
In meinen Kursen musste ich keinerlei Zwischenleis- tungen in den Unterrichtssemestern, wie zum Beispiel durch Anfertigung von Hausarbeiten oder Referate, er- bringen, sondern wurde nur auf der Grundlage der Ab- schlussklausuren bewertet. Es gibt aber am King‘s Col- lege auch einige Kurse, die verschiedene Zwischenleis- tungen während der Unterrichtssemester verlangen.
Die Kurse, die ich besuchte waren alle ziemlich klein. Der größte Kurs war „International and Comparative Property Law“ mit ca. 30–40 Studenten; der kleinste war „Labour Law in the Age of Austerity“ mit 7 Studenten. Von vielen anderen Kursen habe ich aber gehört, dass sie wesentlich größer waren; was vor allem daran lag, dass diese Kurse – im Gegensatz zu drei von meinen vier Kur- sen – geeignet waren, Credits für eine Spezialisierung zu liefern.
IV. Unterschiede zum Studium in Deutschland
Einige Unterschiede zum Studium in Deutschland sind schon angeklungen, so zum Beispiel die kleineren Kurs- größen, die Möglichkeit seine Kurse recht frei zu wählen, die abweichende Lehrform und die andere Art Klausu- ren zu schreiben. Es gibt aber noch andere Unterschiede.
Sehr auffällig ist, dass die Organisation des Studiums mit wesentlich mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der Studenten konstruiert ist. Schon in der Einführungswo- che für internationale Studenten wurde deutlich, dass das King‘s College mehr Wert darauf legt, seinen Studen- ten zu helfen als eine deutsche Universität. Es gibt zum Beispiel eine Einrichtung die „Compass“ heißt und de- ren Zweck es ist für jegliches Problem eines Studenten, sei es ein Studien- oder Lebensbezogenes, entweder selbst Hilfe zu leisten oder ihn zumindest an eine Stelle weiter zu verweisen, die ihm helfen kann.
Für internationale Studenten gibt es außerdem das „English Language Centre“, das über das ganze Jahr Eng- lischkurse für ausländische Studenten mit unterschiedli- chen Schwerpunktsetzungen, zum Beispiel das Schreiben von englischen Texten im allgemeinen, das Schreiben von Essays, wie sie an der Universität verlangt werden, im Be- sonderen oder den mündlichen Ausdruck, anbietet, so dass möglicherweise vorhandene sprachliche Probleme schnell behoben werden können. Außerdem bietet das English Language Centre jedem Studenten die Möglichkeit einige
Seiten seiner Masterarbeit einzureichen und sie nach sprachlichen Maßstäben – natürlich nicht inhaltlich – bewertet und weitere sprachliche Tipps und Hilfestel- lungen zu bekommen.
Auch die Professoren sind jederzeit bereit den Stu- denten zu helfen und bieten dies auf eine Weise an, die zum Kontakt anhält. Zum einen werden ihre offiziellen Sprechzeiten in der ersten Stunde publik gemacht und beworben, wobei auch mitgeteilt wird, dass in besonde- ren Fällen nach Absprache Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden können; und zum anderen erhalten die Studenten die E‑Mail-Adressen der Professoren und werden angehalten jederzeit zu schreiben. Aus eigener Erfahrung kann ich nichts zu den Sprechstunden sagen, aber mit dem Schreiben von E‑Mails habe ich die Erfah- rung gemacht, dass mit einer Antwort innerhalb der nächsten zwei Tage, zumeist aber noch am selben Tag zu rechnen ist. Das Verhältnis der Studenten zu dem Pro- fessoren ist insgesamt ein ganz anderes als in Deutsch- land. Wegen der kleineren Kursgrößen kennen die meis- ten Professoren alle ihre Studenten, sind jederzeit an- sprechbar und kontaktieren die Studenten teilweise von sich aus per E‑Mail, wenn Organisatorisches zum Kurs zu besprechen ist.
Kurz angesprochen habe ich außerdem das Intranet KEATS. Dort finden die Studenten unter anderem die reading lists und viele der Texte, auf die die reading list verweist, so dass ihnen vielfach die Arbeit in der Biblio- thek nach den angegebenen Büchern und Artikeln zu suchen abgenommen wird. Auch die reading lists selbst sind eine wertvolles Instrument für den Studenten. Sie sind zwar zu lang, um jede von ihnen für jeden Kurs in jeder Woche durchzuarbeiten, aber wenn ein Student an einem bestimmten Thema ein besonderes Interesse mit- bringt, findet er auf der entsprechenden Liste alle Buch- kapitel, Artikel und Entscheidungen, die der unterrich- tende Professor zu dem jeweiligen Thema für relevant und lesenswert hält, was eine hervorragende Möglich- keit bietet sein Wissen zu vertiefen und ohne große Re- cherchearbeit einen Überblick über die wesentliche Rechtsprechung und Literatur zu bekommen.
Das King‘s College kümmert sich zudem nicht nur um die wissenschaftliche Ausbildung seiner Studenten während der Studiumszeit, sondern bietet auch Hilfe- stellungen für das anschließende Berufsleben. So gibt es dort ein „Careers and Employability Team“, das dem Stu- denten helfen soll seinen Weg aus der Universität ins Be- rufsleben erfolgreich zu gestalten. Es bietet individuelle Berufsberatungsstunden an („individual guidance sessi- ons“) und organisiert group workshops zu verschiede- nen Karriere bezogenen Themen. Die Universität orga- nisiert außerdem Events („Employer Events“), bei denen
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sich verschiedene potentielle Arbeitgeber vorstellen und die Studenten die Möglichkeit haben, diese kennenzu- lernen, Fragen zu stellen und sich Netzwerke aufzubau- en. Diese Angebote sind aber natürlich in erster Linie in- teressant für Studenten, die sich vorstellen können, nach dem Abschluss des LL.M.-Programms in London zu bleiben und dort zu arbeiten.
V. Abschließende Eindrücke
Das LL.M.-Studium am King‘s College ist insgesamt also eine sehr andere Erfahrung als ein Studium an einer deutschen Universität. Es gleicht von der Form mehr einem Jahr in einer Schule mit außergewöhnlich freund- lichen und hilfsbereiten Mitarbeitern. Die Organisation ist wesentlich mehr an den Bedürfnissen der Studenten orientiert und erinnert an den Service eines Dienstleis- tungsunternehmens. Inhaltlich habe ich mein Studium – wie bereits erwähnt – rein nach meinen Interessen und nicht mit ineinander greifenden Kursen aufgebaut. Das war einerseits sehr spannend, weil ich meinen Neigun- gen nachgehen und sogar einen Kurs in Philosophie besuchen konnte, andererseits fand ich es im Nachhin- ein aber etwas schade, dass ich nicht das Gefühl hatte zumindest einen kleinen zusammenhängenden Teil- komplex des britischen oder internationalen Rechts als Ganzes beleuchtet zu haben. Das war aber in erster Linie der Tatsache geschuldet, dass die von mir angestrebte Spezialisierung nicht mehr angeboten wurde und wäre mit einer an einer Spezialisierung orientierten Kurswahl anders gewesen. Zur inhaltlichen Komponente des LL.M.-Studiums am King‘s College an sich ist zu sagen,
dass es faszinierend ist, bestimmte, aus der Perspektive des deutschen Rechts bekannte, Rechtsgebiete aus einem ganz anderen Blickwinkel zu betrachten; sowohl das Rechtssystem ist ein anderes, als auch die Art rechtliche Themen und Probleme zu betrachten und zu unterrich- ten ist anders; sie ist weniger rein juristisch, sondern es werden mehr Bezüge zu gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Themen hergestellt.
Ich habe die Organisation des Studiums im Vergleich zum Studium an einer deutschen Universität sehr gelobt und ich bleibe dabei, dass die Rahmenbedingungen für Studenten angenehmer sind. Aber bei allem Lob muss man zwei Dinge im Hinterkopf behalten, zum einen, dass die Studiengebühren in England inzwischen ziem- lich hoch sind und weiter steigen. Britische und EU-Stu- denten zahlen für ihren LL.M. am King‘s College im Jahr 2015 13.000 Pfund2 (entspricht etwa 18.300 Euro) Studi- engebühren, ausländische Studenten aus Nicht-EU-Län- dern zahlen noch mehr; und zum anderen, dass in Groß- britannien das Studium der Rechtswissenschaften keine Voraussetzung für die Ausübung eines juristischen Be- rufes ist.3 Es war auffällig, dass ein Großteil der Studen- ten im LL.M.-Programm nicht britisch waren. In meinen vier Kursen waren von den ca. 70–80 Studenten insge- samt zwei aus Großbritannien. Die Universität muss also den Studenten ein attraktives Angebot machen, um sie zum einem LL.M.-Studium zu veranlassen, das viel Geld kostet und keine direkte Berufsvoraussetzung ist.
Maren Jantz ist Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.
- 2 http://www.kcl.ac.uk/prospectus/graduate/master-of-laws/apply- ing [zuletzt abgerufen am 3.9.2015].
- 3 Es reicht ein anderes Studium mit anschließendem „conversion course“: für barrister: http://www.barcouncil.org.uk/careers/ how-to-become-a-barrister; für solicitor: http://lawsociety.org.uk/ law-careers/becoming-a-solicitor [zuletzt abgerufen am 3.9.2015].