Nach Art. 70 Abs. 1 GG steht den Ländern die Gesetzge- bungskompetenz für das Hochschulwesen zu und somit die Möglichkeit zu eigenen Hochschulgesetzen. 1969 wurde dem Bund aber zusätzlich eine Rahmengesetzge- bungskompetenz zugestanden, um ein Minimum an einheitlicher Gestaltung im Hochschulbereich zu gewährleisten.1 Mit dem 1976 verabschiedeten Hoch- schulrahmengesetz (HRG)2 konnte der Bund die „allge- meinen Grundsätze“ des Hochschulwesens regeln3 und prägte so im Wesentlichen das Hochschulrecht. Erst mit der Föderalismusreform 2006 wurde diese Kompetenz des Bundes abgeschafft.4 Seither haben die Länder wie- der mehr Raum und Eigenverantwortung.5 Zwar unter- blieb bis heute die Aufhebung des HRG, jedoch ist es gem. Art. 125a Abs. 1 S. 2 GG jederzeit durch Landesrecht ersetzbar. Die Länder machten seit 2006 vermehrt Gebrauch von ihrer Kompetenz und verabschiedeten ihre eigenen Hochschulgesetze.
Innerhalb der letzten zehn Jahre sind in Folge dessen auch meist Kommentierungen der Landeshochschulge- setze erschienen, wenn auch noch nicht für alle Länder. Eigenständige landesrechtliche Kommentarliteratur fin- det man in allen Bundesländern mit Ausnahme von Ber- lin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland sowie Schleswig-Holstein und Thüringen.
Kurz nach der Föderalismusreform kam 2007 eine Kommentierung von Andreas Reich heraus, der auf 800 Seiten das Hochschulwesen in Bayern ausführlich erläu- tert. Dabei bezieht er seine vielfältigen Erfahrungen u.a. als Leiter eines Studentenwerks, als Vizekanzler einer Universität und als Ministerialbeamter mit ein. 2011 er- schien auch für Sachsen eine Kommentierung von Frank Nolden, Frank Rottmann, Ralf Brinktrine und Achim Kurz, die sich auf das 2009 novellierte Gesetz über die Hochschulen in Sachsen bezieht.
Lothar Knopp und Franz-Joseph Peine brachten für Brandenburg 2012 eine Kommentierung auf 852 Seiten heraus. Neben den umfangreichen Ausführungen zu den einzelnen Paragraphen des brandenburgischen Hochschulgesetzes sind hier jeweils die entsprechenden Vorschriften der anderen Landeshochschulgesetze mit kurzen Anmerkungen vorangestellt, um diese für die
- 1 Detmer/Hartmer, Hochschulrecht, ein Handbuch für die Praxis, 2. Aufl. 2011, I., Rn. 44.
- 2 BGBl. 1976 Teil 1, S. 185.
- 3 Detmer/Hartmer, Hochschulrecht, ein Handbuch für die Praxis, 2.Aufl. 2011, I., Rn. 45.
Auslegung heranziehen und unmittelbar Verbindungen herstellen zu können.
Für das hamburgische Hochschulgesetz liegt eine umfassende Kommentierung der Herausgeber Mathias Neukirchen, Ute Reußow und Bettina Schomburg aus dem Jahr 2011 vor, welche sich auf das zuletzt im Juli 2010 novellierte Hochschulgesetz bezieht und umfang- reiche Literatur- und Rechtsprechungshinweise für eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Gesetz aufführt.
Eine sehr detaillierte Aufbereitung mit Stand Mai 2015 bietet für Nordrhein-Westfalen der dreibändige Kommentar von den Herausgebern Dieter Leuze und Volker Epping auf rund 2600 Seiten. Neben dem Ab- druck weiterer landesrechtlicher Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften enthält dieses Werk eine ausführliche Kommentierung des am 1.1.2007 in Kraft getretenen novellierten Hochschulfreiheitsgesetz. Darü- ber hinaus sind hier Materialien und Kommentierungen zu den vorher geltenden, nun aber aufgehobenen Vor- schriften zu finden.
Ebenfalls von 2015 sind die von Georg Sandberger stammende Erläuterungen zum Hochschulgesetz von Baden-Württemberg. Sandberger verweist vor den jewei- ligen Einzeldarstellungen auf die entsprechende Litera- tur für das Hochschulrecht in Baden-Württemberg und hat eine Synopse beigefügt, um die Kommentierung auch für die Auslegung anderer landesrechtlicher Hoch- schulgesetze heranziehen zu können. Zudem findet sich im Handbuch „Das Hochschulrecht in Baden-Württem- berg“ von Volker Haug eine sehr hilfreiche Darstellung aller wesentlichen Fragen zum baden-württembergi- schen Hochschulrecht.
Ganz aktuell ist 2016 eine vollständige Neukommen- tierung des niedersächsischen Hochschulgesetzes er- schienen. Diese Kommentierung von Volker Epping bietet den Lesern auf 1542 Seiten eingehende Erläuterungen zum Hochschulrecht sowie eine ausführliche Darstellung der Entwicklung des Hochschulrechts in Niedersachsen. An- schließend widmet er sich noch einer Kommentierung des niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes.
4 BT-Drs. 16/6122.
5 Ennuschat/Ulrich, VBl BW, 121, 124.
Susanne Lutz
Kommentierungen zu den Landeshochschulgesetzen – ein Überblick –
Ordnung der Wissenschaft 2016, ISSN 2197–9197
132 ORDNUNG DER WISSENSCHAFT 2 (2016), 131–134
Einzelne Kommentare stammen noch aus der Zeit vor der Föderalismusreform 2006, wie z.B. die Kom- mentierung für Hessen von Ilse Staff aus dem Jahr 1967, für Rheinland- Pfalz die von Hermann Fahse von 1976, sowie für Sachsen-Anhalt die von Andreas Reich von 1996. Diese Kommentare sind aufgrund der weiter zu- rückliegenden Erscheinungsjahre und der teilweise überholten Gesetzeslage nur noch eingeschränkt nutzbar.
Für die Bundesländer, für die bislang kein eigenstän- diger Kommentar erschienen ist, kann auf den von Max- Emanuel Geis herausgegebenen Kommentar „Hoch- schulrecht in Bund und Ländern“ verwiesen werden. Die- ser bietet einen umfassenden Überblick über das gesam- te Gebiet des Hochschulwesens und enthält neben der Kommentierung des HRG auch ausführliche Einzeldar-
stellungen der Landesrechte. Die Aktualität der darin enthaltenen Kommentierung für die Bundesländer vari- iert jedoch stark: sie reicht von älteren Kommentierun- gen, wie die von 1994 für das Saarland, bis zu einer sehr aktuellen, wie die von 2015 für Thüringen.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich das Rechtsgebiet des Hochschulrechts nach der Föderalis- musreform 2006 deutlich ausdifferenziert hat. Die Kom- mentarliteratur zu den einzelnen Landesrechten ist die- ser Rechtsentwicklung durch Neuerscheinungen in wei- ten Teilen gefolgt.
Susanne Lutz ist wissenschaftliche Hilfskraft an der Forschungsstelle für Hochschulrecht und Hochschul- arbeitsrecht der Albert-Ludwigs-Universität.
Bundesland | Landeshochschulgesetz | Kommentar | Herausgeber | Erscheinungsjahr Umfang in Seiten |
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin Brandenburg
Bremen Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vor- pommern
Niedersachsen
Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
Bayerisches Hochschul- gesetz
Gesetz über die Hoch- schulen im Land Berlin
Brandenburgisches Hochschulgesetz
Bremisches Hochschul- gesetz
Hamburgisches Hoch- schulgesetz
Hessisches Hochschul- gesetz
Gesetz über die Hoch- schulen des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern
Niedersächsisches Hochschulgesetz
Kommentar zum Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg
Kommentar zum Bayeri- schen Hochschulgesetz
Handkommentar zum Bran- denburgischen Hochschulge- setz
Praxiskommentar zum Ham- burgischen Hochschulgesetz
Das Hessische Hochschulge- setz: Kommentar
Handkommentar zum Nie- dersächsischen Hochschulge- setz mit Hochschulzulas- sungsgesetz
Georg Sandberger
Andreas Reich
Lothar Kopp und Franz-Joseph Peine
Mathias Neukir- chen, Ute Reußow, Bettina Schomburg
Ilse Staff
Volker Epping
2015 (2. Auflage) 718
2007 (2. Auflage) 800
2012 (2. Auflage) 852
2011 962
1967 132
2016 1542
Kommentierungen zu den Landeshochschulgesetzen
1 3 3
Bundesland | Landeshochschulgesetz | Kommentar | Herausgeber | Erscheinungsjahr Umfang in Seiten |
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Bundesrecht und alle Bundesländer
Gesetz über die Hoch- schulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Hochschulgesetz Rhein- land-Pfalz
Gesetz Nr. 1556 über die Universität des Saarlan- des
Gesetz über die Hoch- schulen im Freistaat Sachsen
Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts
Gesetz über die Hoch- schulen und das Univer- sitätsklinikum Schleswig- Holstein
Thüringer Hochschulge- setz
Kommentar zum Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfa- len
Kommentar zum Landesge- setz über die wissenschaftli- chen Hochschulen in Rheinland-Pfalz
Kommentar zum Sächsi- schen Hochschulgesetz
Kommentar zum Hoch- schulgesetz Sachsen-Anhalt
Dieter Leuze und Volker Epping
Hermann Fahse
Frank Nolden, Frank Rottmann, Ralf Brinktrine, Achim Kurz
Andreas Reich
Mai 2015
(14. Ergänzungs- lieferung)
1976
2011
1996
Rund 2600
208
547
428
Hochschulrecht in Bund und Ländern
Max-Emanuel Geis
Dezember 2015 (44. Ergänzungs- lieferung)
Rund 3966
134 ORDNUNG DER WISSENSCHAFT 2 (2016), 131–134