Das am 18.4.2007 in Kraft getretene1 Gesetz über befris- tete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschafts- zeitvertragsgesetz – WissZeitVG) regelt die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künst- lerischem Personal an staatlichen und staatlich aner- kannten Hochschulen sowie an bestimmten Forschungs- einrichtungen. Für den Wissenschaftsbereich ist dieses Gesetz von zentraler Bedeutung, ermöglicht es den Hochschulen doch zusätzliche und weitreichende Befris- tungen ohne konkreten Sachgrund, die „normalen“ Arbeitgebern nach dem TzBfG nicht offenstehen.
Angesichts des beschränkten Anwendungsbereichs des WissZeitVG ist der Fokus der arbeitsrechtlichen Wissenschaft und Praxis freilich ganz überwiegend auf das TzBfG gerichtet. So zeigt die juristische Online-Da- tenbank Juris2 für den Suchbegriff „Teilzeit-und Befris- tungsgesetz (TzBfG)“ weit über 5.000 Treffer an; bei Ein- gabe des Begriffs „Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)“ erhält man hingegen bloß 103 Suchergeb- nisse, darunter nur 47 gerichtliche Entscheidungen.
Entsprechend knapp wird das WissZeitVG in den meisten arbeitsrechtlichen „Kompaktkommentaren“ be- handelt. Eine Ausnahme stellt insofern die 17 Seiten um- fassende, eingehende Kommentierung dieses Gesetzes von Rudi Müller-Glöge im Erfurter Kommentar dar. Hervorzuheben ist auch die prägnante Kommentierung des WissZeitVG von Manfred Löwisch im Fachanwalts- kommentar Arbeitsrecht; Löwisch bezieht zu den zentra- len Problemen dieses Gesetzes fundiert Stellung – etwa zur Frage, ob Universitätsklinika als „Einrichtungen des Bildungswesens“ anzusehen sind3 oder zu der vom BAG4 weder überzeugend noch abschließend geklärten Frage, ob und inwieweit Lektoren zum wissenschaftlichen Per- sonal i. S. d. § 1 Abs. 1 WissZeitVG zählen.5
Relativ umfassende Kommentierungen zum Wiss- ZeitVG finden sich als Annex in den Kommentaren zum TzBfG: Sowohl Monika Schlachter6 als auch Jacob Jous-
- 1 BGBl I 506.
- 2 Suchanfrage vom 2.9.2013.
- 3 Dornbusch/Fischermeier/Löwisch, FachanwaltskommentarArbeitsrecht, 5. Auflage 2013, § 1 WissZeitVG Rn 4 und § 5 Rn 2.
- 4 BAG vom 1.6.2011 – 7 AZR 827/09 – NZA 2100, 1280 = ZTR2012, 43.
- 5 Dornbusch/Fischermeier/Löwisch, Fachanwaltskommentar Arbeits-recht, 5. Auflage 2013, § 1 WissZeitVG Rn 1 f.
- 6 In: Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Auflage 2011, § 23 Anhang 2.
sen7 und Thomas Kühn8 widmen diesem Gesetz mehr als 20 Seiten. Nur der Kommentar von Meinel/Heyn/Herms9 beschränkt sich auf den Abdruck des Gesetzestextes. Eingehend erläutert Peter Rambach das WissZeitVG in dem von Arnold/Gräfl herausgegebenen Praxiskommen- tar zum TzBfG; seine besonders fachkundige, beinahe 40 Seiten umfassende Kommentierung ist jedem Praktiker des Hochschularbeitsrechts nur wärmstens zu empfeh- len.
Umfangreiche Erläuterungen zum WissZeitVG fin- den sich ferner in den Großkommentaren zum Kündi- gungsschutzrecht: Treber beschäftigt sich im „KR“ auf über 70 Seiten eingehend mit diesem Gesetz. Die Kom- mentierungen von Däubler in seinem Kündigungs- schutzkommentar und von Schmidt im „APS“ umfassen beide mehr als 30 Seiten.
Wer sich (noch) eingehender10 mit dem WissZeitVG befassen möchte, der sei auf die beiden eigenständigen Kommentare zum WissZeitVG verwiesen: Zum einen den Kommentar von Reich, der den Titel „Hochschul- rahmengesetz mit Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ trägt und 2012 in 11. Auflage erschienen ist. Zum anderen den Kommentar von Preis zum Wissenschaftsvertragsgesetz, der jedoch bislang nur in 1. Auflage erschienen ist und den (teilweise überholten) Rechtstand vom 30.9.2007 wiedergibt. Eine Neuauflage dieses umfassenden Werks wäre wünschenswert – gerade um denjenigen Hoch- schularbeitsrechtlern eine Hilfestellung zu bieten, die sich mit den zahlreichen noch nicht (höchst)richterlich geklärten Rechtsfragen des WissZeitVG vertieft ausein- andersetzen müssen.
Der Autor ist Habilitand am Zentrum für Arbeits beziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LudwigMaximiliansUniversität München (LMU) und Mitherausgeber dieser Zeitschrift.
7 In: Boecken/Joussen, Teilzeit und Befristungsgesetz, 3. Auflage 2012, WissZeitVG.
8 In: Annuß/Thüsing, Kommentar zum Teilzeit- und Befristungs- gesetz, 3. Auflage 2012, § 23.
9 Meinel/Heyn/Herms, TzBfG, 4. Auflage, 2012.
10 Monographisch behandelt Ulrike Lehmann-Wandschneider
das WissZeitVG in ihrer 2008 erschienenen Dissertation „Das Sonderbefristungsrecht an Hochschulen und Forschungseinrich- tungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz“.
Christian Picker
Kommentierungen zum Wissenschaftszeitvertrags- gesetz (WissZeitVG) – Ein Überblick
Ordnung der Wissenschaft 2014, ISSN 21979197
36
ORDNUNG DER WISSENSCHAFT 1 (2014), 1–7
Kommentar
AnwaltKommentar Arbeitsrecht (Band 2)
Anwalts-Handbuch Arbeitsrecht
Arbeitsrecht – Handkommentar (HK-ArbR)
Arbeitsrecht – Kommentar (HWK) Arbeitsrechts-Handbuch
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (ErfK)
Fachanwalts-Kommentar Arbeits- recht (DFL)
Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht (DLW)
Hochschulrahmengesetz mit Wissenschaftszeitvertragsgesetz – Kommentar
Hochschulrecht in Bund und Län- dern – Kommentar
Kommentar zum Wissenschafts- zeitvertragsgesetz
KR – Gemeinschaftskommentar zum KSchG und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften (KR)
KSchR – Kündigungsschutzrecht
Kündigungsrecht – Großkommentar zum gesamten Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (APS)
Kündigungsschutzgesetz mit Nebengesetzen Kommentar
Teilzeit- und Befristungsrecht
TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz
Teilzeit- und Befristungsgesetz – Handkommentar
Kommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz
TzBfG – Teilzeit- und Befristungs- gesetz
Praxiskommentar zum TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Herausgeber
Hümmerich/Boecken/Düwell
Tschöpe
Däubler/Hjort/Schubert/ Wolmerath
Henssler/Willemsen/Kalb Schaub u. a. Müller-Glöge/Preis/Schmidt
Dornbusch/ Fischermeier/ Löwisch
Dörner/Luczak/ Wildschütz/Baeck/Hoß
Reich
Hailbronner/Geis Preis
Etzel u.a.
Kittner/Däubler/ Zwanziger
Ascheid/Preis/Schmidt
Backmeister/ Trittin/Mayer
Bruns Sievers
Boecken/Joussen Annuß/Thüsing Meinel/Heyn/Herms Arnold/Gräfl Laux/Schlachter
Auflage
2. Aufl. (2010)
8. Aufl. (2013) 3. Aufl. (2013)
5. Aufl. (2012) 15. Aufl. (2015) 13. Aufl. (2013)
5. Aufl. (2013) 10. Aufl. (2013) 11. Aufl. (2012)
38. AL
1. Aufl. (2008) 10. Aufl. (2013)
8. Aufl. (2011) 4. Aufl. (2012)
4. Aufl. (2009)
1. Aufl. (2013) 4. Aufl. (2012)
3. Aufl. (2012) 3. Aufl. (2012) 4. Aufl. (2012) 3. Aufl. (2012) 2. Aufl. (2011)
Bearbeiter
Böhm
Schmalenberg Ahrendt/Tillmanns
Schmalenberg Koch Müller-Glöge
Löwisch Hoß Reich
Krause Preis Treber
Däubler Schmidt
Mayer
Bruns Sievers
Joussen Kühn
Rambach Schlachter
Umfang
4892–4896 [5]
357–363 [7] 2871–2872 [2]
3174–3177 [4] 383–388 [5] 2815–2831 [17]
2274–2282 [9] 1908–1909 [2] 583–636 [54]
Ordner 2 [117] 1–250 [250] 3211–3280 [70]
2112–2144 [33] 2345–2382 [38]
764–776 [13]
62–68 [6] 533–550 [18]
499–519 [21] 705–731 [27] 476–479 [4] 579–616 [38] 507–526 [20]