Seit dem 24.2.22 herrscht wieder Krieg in Europa und Krieg ist erkennbar für Diktatoren wieder ein Mittel der Politik. Mit dieser „Zeitenwende“ sind Verteidigung und Bundeswehr wieder primäre Staatsziele und statt Auslandseinsätze für Friedensmissionen sind plötzlich Bündnis- und Heimatverteidigung realistische Szenarien, auf die Politik und Bundeswehr materiell und mental vorbereitet sein müssen. Neben zahlreichen anderen Aspekten steht damit auch die Offizierausbildung im Fokus.
- Die Universitäten der Bundeswehr heute
Kernelement der deutschen Offizierausbildung ist das zivile Offizierstudium an den Universitäten der Bundeswehr, zitiert UniBw.1 Diese – Universität der Bundeswehr/Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, HSU-HH, und die Universität der Bundeswehr München, UniBwM – sind von den Sitzländern anerkannte Hochschulen.2 Sie sind nach Größe, Niveau und Anspruch die „Flaggschiffe“ eines weiteren, speziellen Astes im System der tertiären Bildung, nämlich für staatlich getragene, (nur) für ein bestimmtes Ausbildungsziel und einen bestimmten Personenkreis konzipierte staatliche Hochschulen (Bedarfs‑, Ressorthochschulen).3
Die Universität der Bundeswehr Hamburg, seit 2003 Helmut-Schmidt-Universität, zitiert HSU-HH, hat rund 2 500 Studierende,4 davon fast 500 Frauen, fast 100 Bedienstete, davon 1/3 wissenschaftliches Personal, über 100 Professoren und rund 180 Drittmittelbedienstete. Der Jahreshaushalt beträgt rund 110 Mio. EUR sowie 13,6 Mio. Drittmittel. Sie umfasst vier Fakultäten; der Schwerpunkt liegt bei den Fakultäten für Geistes- und Sozialwissenschaften sowie für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftejonasn mit jeweils fast 40% der Studierenden. Demgegenüber ist die Universität der Bundeswehr München, zitiert UniBwM, „Technische Universität“ mit fast 3 700 Studierenden, davon insgesamt über 600 Frauen. Rund 800 studieren in Fachhochschulstudiengängen, womit die UniBwM als „kooperative Gesamthochschule“ zu klassifizieren ist. Sie umfasst 10 Fakultäten, davon sieben universitäre und drei im Bereich angewandte Wissenschaften (Fachhochschul-Fakultäten). Neben auch fast 48% Studierende in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bilden hier Ingenieurwissenschaften und Informatik mit über 46% einen weiteren Schwerpunkt. Als Alleinstellungsmerkmal bestehen luft-und raumfahrttechnische sowie Cyber-Studiengänge. Der Jahreshaushalt beträgt rund 135 Mio. EUR, davon 30 Mio., also etwa 22%, Drittmittel. - Rahmenbedingungen, Motive und Vorgaben
a) Eckpunkte der Offizierausbildung
Da der Offizier kämpfen können, sich auch in extremen körperlichen und psychischen Stresssituationen bewähren, Verantwortung für vergleichsweise viele Anvertraute tragen und notfalls sein Leben einsetzen muss, bleibt Offizier trotz aller Ausdifferenzierung und Annäherung an zivile Berufsbilder ein „Beruf sui generis“, dem auch Auswahl und Ausbildung Rechnung tragen müssen.5 Das Adelsprivileg, gleichsam qua Geburt für den Offizierberuf prädestiniert zu sein, hat sich mit der Französischen Revolution und den Reformen in Deutschland, vor allem Preußen, in zwei Richtungen geöffnet, nämlich für Nicht-Adelige sowie dem Bedürfnis nach (militär)
1 Zur Vertiefung sei insbesondere hingewiesen auf das Gutachten der Bildungskommission 1971 „Neuordnung der Ausbildung und Bildung in der Bundeswehr“, zitiert Gutachten; Thomas Ellwein/Achatz von Müller/Harro Plander, Hochschule der Bundeswehr zwischen Ausbildungs- und Hochschulreform,
1974, zitiert Ellwein/Müller/Plander; Kurzfassung und gewissermaßen authentische Beschreibung Bundesminister der Verteidigung, Die Hochschulen der Bundeswehr, 1974, zitiert BMVg, Hochschulen, sowie auf die Monographien Christiane Reuter-Boysen, Vorreiter für die Hochschulreform?, 1995, zitiert Reuter-Boysen; Andrea von Schroeders, Student und Soldat, Das Studium zwischen Dienstpflicht und akademischer Freiheit an den Universitäten der Bundeswehr, 2007, zitiert von Schroeders; Thomas Georg Weise, Die Hochschule der Bundeswehr Hamburg 1979, zitiert Weise; Joachim Welz, Universitäten der Bundeswehr, 2021, zitiert Welz.
2 S. u. bei Fn. 33.
3 Abzugrenzen von den Landesuniversitäten mit umfassendem öffentlichem Bildungsauftrag einerseits und „Spartenhochschulen“, die nur ein fokussiertes Fächerspektrum vorhalten, andererseits; s. zu Arten und Abgrenzungen s.u. bei Fn. 52 und 71 ff.
4 Zahlenangaben für beide UniBw https://rancing.zeit.de/che/de/hochschule/66 bzw.36 sowie Internet-Präsentationen der Hochschulen.
5 Krieger, die kämpfen und auch töten müssen, Söhnke Neitzel, Deutsche Krieger, 2020, Umschlagstext, zitiert Neitzel; vgl. die Klimax gemeinnütziger, gefährlicher bzw. zur Gewaltausübung verpflichteter Berufe Feuerwehr, Polizei, Militär.
Ordnung der Wissenschaft 2022, ISSN 2197–9197
Joachim Welz
Universitäten der Bundeswehr -
50 Jahre Gründungsprozess
1 5 6 O R D N U N G D E R WI S S E N S C H A F T 3 ( 2 0 2 2 ) , 1 5 5 — 1 6 6
6 Von Scharnhorst 1810 als „Höhere Kriegsschule“ gegründet, seit
1859 Kriegsakademie; Spitzname der Generalstabsoffiziere „Halbgötter“
(Bismarck); internationale Beispiele Welz, S. 25.
7 Reinhard-Kurse nach dem Kriegsminister Reinhard (auch zur
Umgehung der durch den Weimarer Vertrag verbotenen Generalstabsausbildung),
Theodor Heuss war einer der Lehrer; Gesetzentwurf
der Frankfurter Nationalversammlung über die deutsche
Wehrverfassung, Art. XI, § 60.
8 Geburtstag von Scharnhorst, Motor und Repräsentant der
Reformen von 1806 ff, Protagonist des „gebildeten Offiziers“ und
deshalb gleichsam zum „Patron“ des „neuen“ Militärs bestimmt.
9 Gutachten, Tz 17; Neitzel, S. 289; Reuter-Boysen, S. 9, 14 f; Welz, S.
29 ff.
10 Der Gründungsvorgang hat also in den Jahren 2020 bis 2023
gewissermaßen 50-jähriges Jubiläum
11 Konkret 124 Maßnahmen, darunter 36 Änderungen an 21 Gesetzen
und die Änderung von 88 Verordnungen.
12 Zurückgekehrte Offiziere, die in der Nachkriegszeit für eine zivile
Karriere studiert hatten, Ärzte, Apotheker, Veterinäre, für die die
Bundeswehr Studienplätze im Zulassungsverfahren reserviert hat,
Offiziere, die die Bundeswehr zum Studium der von ihr speziell
benötigten Fächer an zivile Universitäten entsendet (typisch
Ingenieure und Naturwissenschaftler), Laufbahn- und Beförderungsprivilegien
für Bewerber, die in anderen benötigten Fächern
bereits ein ziviles Studium absolviert haben und schließlich
Umwandlung von technischen Schulen in bundeswehreigene
Fachhochschulen.
13 Bis hin zu den akademischen Graden Dipl.-Mil., Dr. rer mil.
wissenschaftlicher Bildung. Für Rekrutierung und Selektion
des Offiziernachwuchses war traditionell das „Aufstiegsmodell“
dominant, d.h. Eintritt als Rekrut, und
„von der Pike auf “ durch Bewährung in der jeweiligen
Funktion Beförderung idealtypisch bis zum General. Es
setzte sich aber alsbald die Auffassung durch, dass dies
nicht ausreichend sei und es überdurchschnittlicher
Intelligenz – es wurde angestrebt, das Abitur trotz der
damals strengen Selektion als Regelvoraussetzung
durchzusetzen – und spezieller Ausbildungseinrichtungen
bedürfe. Dabei waren in den grundlegenden Fragen
zur Ausrichtung – Kämpfer oder Bildung? Spezialist
oder Generalist? praktische, militärfachliche oder wissenschaftliche
Komponenten? die alle in der Offizierausbildung
enthalten sind und wobei sich die Begriffspaare
keineswegs ausschließen – Kompromisse zu finden.
Typisch waren waffengattungsbezogene Truppenschulen
ohne wissenschaftlichen Anspruch; daneben wurden
aber spezielle Akademien für die Ausbildung höherer,
insbesondere der Generalstabsoffiziere, gegründet, unter
denen die preußische Kriegsakademie ein besonderes
Niveau und internationalen Ruf erlangt hat.6 Die Offizierausbildung,
ihre Organisation und die Ausbildungsstätten
waren dabei streng in der Hand des Militärs.
Daneben gab es aber auch interessante zivile Bildungsansätze
wie die Forderung der Paulskirchenversammlung,
für das „höhere militärische Studium“ an zivilen
Universitäten „Lehrstühle der Kriegswissenschaft“
zu errichten, sowie die hochrangigen „Führergehilfenkurse“
an Universitäten in der Weimarer Republik.7
War im Kaiserreich der Offizier „der erste Stand im
Staate“, wurde nach den verlorenen Weltkriegen, insbesondere
der totalen Niederlage 1945, das Vertrauen in
das Militär und das Image des Offiziers nachhaltig erschüttert,
was sich nach 10 ½ Jahren militärloser Zeit von
der Gründung der Bundeswehr am 12. November 19558
im Grunde bis heute negativ auswirkt. Dies führte in den
späten Sechzigerjahren zu einer tiefen Krise: Der Mentalitätswandel
der Gesellschaft – postheroisches Zeitalter –
führte zu politisch-moralischen Legitimationsproblemen
der Bundeswehr. Der militärisch-industrielle Komplex
wurde ebenso wenig beherrscht wie innere Probleme.
Bei den Abiturienten wuchs die Quote der
Wehrdienstverweigerer auf über 50% an und zeigte die
Entfremdung von Militär und intellektuellen Schichten.
Hieraus ergab sich bei der Bundeswehr schließlich ein
Fehl von 6 000 Offizieren, wobei das schlimmste Defizit
bei länger dienenden Zeitoffizieren bestand.9 Verstärkt
wurde dies durch die politischen und gesellschaftlichen
Veränderungen wie Wertewandel, Reformeuphorie mit
dem Ruf nach Bildungsreform mit „Öffnung“ der Gymnasien
und Hochschulen. Diese Aufbruchsstimmung
übertrug die neue sozialliberale Regierung Brandt/
Schmidt in Reformen auch für die Bundeswehr. Initial
hierfür war das Weißbuch vom Mai 1970.10 Dies analysierte
die Mängel und Defizite und sah tiefgreifende Veränderungen
und Reformen vor.11 Absolute Schwerpunkte
sollten dabei die Reform von Ausbildung und Bildung
sowie die eng damit zusammenhängende Attraktivität
der Zeitoffizierlaufbahn sein.
Im Trend von Öffnung, Reformeuphorie und Bildungswelle
wollten zwischen 80 und 90% der Oberschüler
studieren, und die große Mehrheit der Interessenten
für Längerdienende oder Berufsoffiziere wollte ohne
Studium nicht zur Bundeswehr, so dass sich ohne Studium
das Personalreservoir auf diese Minderheit beschränkt
hätte. Dem genügten die rudimentären Ansätze
der Bundeswehr für Studium und wissenschaftliche
Ausbildung nicht.12 Auch gegenüber anderen vergleichbaren
Armeen war die Bundeswehr zurückgefallen. Die
wichtigsten NATO-Partner hatten inzwischen die Offizierausbildung
auf B.A. — Niveau angehoben und im Ostblock
hatte das Studium auf den Militärhochschulen
wissenschaftlichen Rang.13 Es war damit notwendig,
auch für die Offizierausildung der Bundeswehr ein akademisches
Studium vorzusehen, in der deutschen Militärtradition
eine „kopernikanische Wende“. Es sollte sich
um ein ziviles Pflichtstudium für alle Berufsoffiziere und
Welz · Universitäten der Bundeswehr — 50 Jahre Gründungsprozess 1 5 7
14 Die Grundzüge wurden von der Bildungskommission beim
Bundesminister der Verteidigung, bestehend aus zwölf Militärs
aller Dienstgrade und zwölf zivilen Experten aus Wissenschaft,
Wirtschaft und Verwaltung unter dem Vorsitz von Prof. Thomas
Ellwein im Mai 1971 veröffentlicht; Gutachten zur Neuordnung
der Ausbildung und Bildung in der Bundeswehr, s. Fn 1.
15 In Kaiserreich und Weimarer Republik waren die Offiziere
grundsätzlich Berufsoffiziere mit einer Dienstzeit von 25 Jahren,
aber ab 10 Jahren konnten sie bereits mit lebenslangen Pensionsansprüchen
aus dem Militärdienst ausscheiden, § 3 Abs. 2 des
Gesetzes über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und
die Regelung der Dauer der Dienstverpflichtung vom 19.8.1920.
16 Ab zwei Jahren, wobei i.d.R. der Reserveoffizierstatus erstrebt
und erreicht wird, bis zu 25 Jahren Obergrenze, wobei dann aber
der Wechsel in den Anschlussberuf entsprechend schwieriger
wird.
17 Gutachten, Tz 54; BMVg, Hochschulen, S. 2.
18 Entwickelt vom „wissenschaftlichen Institut Erziehung und
Bildung in den Streitkräften“ mit Betonung der „Partizipation als
Lernziel“, Welz, S. 75 f m.w.N.
länger dienenden Zeitoffiziere handeln, das dem Studium
an den Landesuniversitäten gleichwertig sein und
den (Zeit)Offizier zu einem akademischen Berufsbild
machen sollte.14
b) Das Offizierstudium an den UniBW
Im Personalwesen des Militärs stellt sich das grundsätzliche
Problem, dass – bei der notwendigen hierarchischen
Personalstruktur – der höchste Bedarf an jungen
Offizieren – Zugführer (Leutnante) und Kompaniechefs
(Hauptleute) — besteht, während bei älteren, Stabsoffizieren,
vom Major aufwärts, im Frieden „eigentlich“ zu viele
vorhanden sind und damit Beförderungsstaus und
Überalterung drohen, wenn die „jungen“ Offiziere zu
lange im Dienst bleiben. Die Bundeswehr versucht das
Problem zu lösen, indem sie auf das Leitbild des Zeitoffiziers
setzt. So können nur 20% der Offizieranwärter
Berufsoffiziere werden, während 80% die Bundeswehr
nach Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen müssen.15
Das erfordert für die Offiziere eine Doppelmotivation,
für den Offizierberuf sowie für den anschließenden
Zivilberuf, sowie Zuversicht und Selbstvertrauen, in beidem
erfolgreich zu sein. Auch wenn kürzere und längere
Verpflichtungszeiten möglich sind,16 ist das Leitbild der
Bundeswehr auf den Zeitoffizier mit damals 12, heute 13
Jahren Dienstzeit ausgerichtet. Diese sind damit die typische
Zielgruppe für das Offizierstudium. Sie sind bereits
Offiziere i.S.d. Soldatengesetzes und beziehen Gehalt,
womit die Bundeswehr das Studium finanziert, aber
erwartet, dass ihr die Absolventen als akademisch ausgebildete
Offiziere als Führer und Ausbilder in der Verpflichtungszeit
möglichst lange zur Verfügung stehen.
Deshalb muss das Studium kurz und bedarfsorientiert
sein und gegenüber dem Studium an Landesuniversitäten
grundlegende Besonderheiten, vor allem eine Effizienzsteigerung,
aufweisen. Es ist deshalb nach folgenden
Parametern konzipiert:17 Vollwertiges Studium mit
zivilen, allgemein anerkannten Hochschulgraden, d.h.
heute Master als Regelabschluss, und einer Studienzeit
bis zum M. A. von vier Jahren. Dies wird ermöglicht
durch
– ein Trimester-System,
– ein spezielles Studienkonzept mit Studium in Kleingruppen
bei einer traumhaften Dozenten – Studenten-
Relation, sowie intensiver individueller Beratung
und Betreuung,
– optimale Wohn- und Arbeitsbedingungen durch
Campus-Organisation und Unterbringung in Einzelzimmern
sowie
– wirtschaftliche und soziale Sicherung durch volles
Gehalt und Vergünstigungen wie freier Heilsfürsorge.
Doch auch inhaltlich weist das Offizierstudium Besonderheiten
auf:
– auf den Bedarf der Bundeswehr ausgerichtetes eingeschränktes
Fächerspektrum;
– spezielle Curricula18 für das verkürzte Studium und
den Dualismus mit den militärischen Anforderungen;
- zum Erlernen der speziellen Menschenführung
– Offizier als Führer, Ausbilder, Erzieher — in
allen Studiengängen integrierte pädagogische und
sozialwissenschaftliche Komponente (erziehungsund
gesellschaftswissenschaftliches Anleitstudium,
EGA);
– erhebliche Pflichtanteile Sprachen und Sport und
– Sicherstellung einer militärischen Rest-Komponente:
So findet an einem Nachmittag in der Woche eine
allgemeine militärische Ausbildung, AMA, im
Kampfanzug, statt (Gefechtsschießen, Marschieren,
ABC- und San-Ausbildung sowie verteidigungspolitische
und militärische Vorträge) und
– nicht verpflichtend, aber erwünscht und nützlich
sind regelmäßige militärische „Praktika“ (Wehrübungen).
Trotz entsprechender Angebote aus dem Universitätsbereich
und gegen breiten Widerstand war damals
wie heute klar, dass solche spezifischen Studiengänge
nicht an den allgemeinen staatlichen Hochschulen errichtet
werden konnten, die sich mit Überlastung, NC,
fehlender Personal- und Sachausstattung und (über)langen
Studienzeiten, seit 1968 immer wieder aufflackernden
Studentenunruhen und Wehrfeindlichkeit des aka1
5 8 O R D N U N G D E R WI S S E N S C H A F T 3 ( 2 0 2 2 ) , 1 5 5 — 1 6 6
19 Gegen heftige Kritik fast aller Kultusminister, der WRK, der Bundesassistentenkonferenz
und starker Kräfte in Minister Schmidts
eigener Partei, s. Welz, Universitäten der Bundeswehr, S. 42 fm. w.
N.
20 Gründe waren die an beiden Standorten zahlreich vorhandenen
Ausbildungsstätten und Liegenschaften sowie die „gerechte“
Verteilung auf A- und B‑Länder, was natürlich Taktik war, aber
auch einen „Aufhänger“ in Art. 36 Abs. 2 GG hat.
21 Traditionell Heer, Luftwaffe, Marine; Katalog inzwischen erweitert
und durch den Begriff „Dimensionen“ überlagert.
22 Beim Heer: Infanterie, Panzertruppe, Artillerie, Pioniere,
Fernmelder, Technische Truppe (Logistik), um nur die größten
zu nennen; bei Luftwaffe und Marine stattdessen differenzierte
Verwendungsbereiche.
23 Die Dauer des Vorlaufes war lange umstritten, weil insbesondere
das Heer mehr Fachkenntnisse voraussetzen wollte und junge Offiziere
dringend für den Alltagsbetrieb benötigt und deshalb auf
längeren Vorlauf drängt, was aber für Studium, Attraktivität der
Laufbahn und Gleichbehandlung der Teilstreitkräfte kontraproduktiv
ist.
24 Wobei die Chance, ins Wunschfach zu kommen, von jeweiliger
Bewerberzahl, Zahl der Studienplätze, Kontingenten der Teilstreitkräfte
abhängt, aber insgesamt sehr groß ist; bei Problemen
haben leistungsstärkere Bewerber allerdings mehr Chancen
und es kommen auch Fälle vor, wo Bewerber die Teilstreitkraft
wechseln, um auf dem Kontingent der Neuen doch noch das
Wunschstudium zu ergattern.
25 Ziel des Offizierstudiums ist auch nicht die akademische
Fachausbildung für konkrete Berufsbilder, sondern generell der
akademisch gebildete Offizier!
26 Erst in höheren Stäben und praktisch nur bei Berufsoffizieren
kann das Tätigkeitsfeld durch akademische Anforderungen
geprägt sein.
27 Euphemistisch „Duale Karriere“, erforderliche Doppelmotivation
und zweifache Berufswahl, was sonst eigentlich nur noch bei
Leistungssportlern vorkommt, Welz, S. 56, 216.
demischen Milieus herumschlagen mussten. Für die Anforderungen
der Offizierausbildung bedurfte es deshalb
spezieller, bundeswehreigener Hochschulen,19 wofür
alsbald die Gründung von zweien, an den Standorten
Hamburg und München, in Angriff genommen
wurde.20
c) Integration des Studiums in die Offizierlaufbahn
Da die Studierenden bereits Offizieranwärter (Fähnriche)
sind und das Studium gezielt die Offiziere ertüchtigen
soll, muss es möglichst effektiv in die Offizierkarriere
integriert werden: Vor der Einstellung erfolgt zunächst
eine Auswahl der Offizierbewerber nach den Laufbahnvoraussetzungen
für den gehobenen Dienst und den
speziellen Kriterien der Bundeswehr durch das „Assessmentcenter
für Führungskräfte der Bundeswehr“. Hier
entscheiden sich die Bewerber, eventuell mit Unterstützung
des Assessmentcenters, für Ihre Teilstreitkraft21
und Waffengattung.22 Die studierwilligen Bewerber
müssen sich für 13 Jahre verpflichten, wobei bereits Vorklärungen
für das gewünschte Studienfach erfolgen.
Zum Erwerb der erforderlichen Mindest-Grundkenntnisse
und ‑Fertigkeiten beginnt die Laufbahn aber in der
Truppe mit einem „Vorlauf “ von grundsätzlich 15 Monaten.
23 Nach Grund- und Fachausbildung umfasst dieser
den Offizierlehrgang 1 mit Offizierprüfung sowie eine
dreimonatige Sprachenausbildung. Parallel wird in
einem individuellen Verfahren das Studienfach abgesprochen.
24 Danach werden Offizieranwärter durch das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
zum Studium an die „passende“ UniBW versetzt
und beginnen mit dem Studium. Nach weiteren 21
Monaten, also mitten im Studium, erfolgt die Ernennung
zum Leutnant, also zum Offizier und damit Aufstieg
in den gehobenen Dienst. An das Studium, also 5 ¼
Jahren Dienstzeit, schließt sich ein dreimonatiger Lehrgang
an der Offizierschule der Teilstreitkraft und ein
6–9‑monatiger Lehrgang an der Schule der Waffengattung
an, auf denen das bisher sehr kurz gekommene
militärische Fachwissen – Einsatzgrundsätze der Waffengattung,
Taktik – für das Niveau Zugführer erlernt
wird. Dann erst, also nach 6 ½ Jahren, folgt die erste
selbständige Führungsaufgabe, i.d.R. als Zugführer, von
der die ersten zwei Jahre noch als „angeleitete Praxis“
verstanden und definiert sind.25
Natürlich sind jetzt – als Zugführer, Vorgesetzter für
ca. 30 Soldaten, darunter erfahrene Feldwebel und Unteroffiziere
– primär militärische Fähigkeiten erforderlich.
Die Offiziere werden also in die andere Welt der
Truppenführung geworfen mit Präsenzpflicht, Uniform
und militärischen Formen und mit Aufgaben, für die sie
intellektuell überqualifiziert und fachlich unterqualifiziert
und damit „eigentlich“ falsch ausgebildet sind. Insbesondere
können die im Studium erworbenen Kenntnisse
nicht angewandt werden.26 Damit ist ein „Praxisschock“
unvermeidbar. Dieses Problem wird jedoch
nach wenigen Monaten überwunden, weil sich die studierten
Offiziere schneller und besser anpassen und in
Praxis und Karriere erfolgreicher sind als ihre nichtstudierten
Kameraden.
Nach Ablauf der Verpflichtungszeit werden nur 20%
der Offiziere Berufsoffiziere, 80% müssen tatsächlich
nach 13 Jahren ausscheiden, d.h. Offizier ist nicht mehr
Lebensberuf, sondern (nur noch) Lebensabschnittsberuf.
„Preis“ des Offizierstudiums für die Bundeswehr ist
also, dass die Zeitoffiziere nur die Hälfte ihrer Verpflichtungszeit
für den eigentlichen Zweck ihrer Ausbildung,
Einsatz als (akademisch ausgebildeter) Offizier, zur Verfügung
stehen und für die Bewerber, dass sie nach 1/3 ihres
Berufslebens einen gänzlich anderen Beruf ergreifen
müssen.27 Außerdem müssen sich die Offiziere gegen
Ende der Dienstzeit auf den Anschlussberuf vorbereiten.
Da der Offizier bei seinem Ausscheiden also gut 7 ½ Jahre
nicht mehr im Stoff seines Studienfachs ist, ist zur ErWelz
· Universitäten der Bundeswehr — 50 Jahre Gründungsprozess 1 5 9
tüchtigung für den anschließenden Zivilberuf eine Auffrischung
erforderlich. Dies erfordert großzügiges Coachen,
Lehrgangsbesuche und Freistellungen vom Dienst,
wobei die Motivation oft schon mehr auf den Anschlussberuf
gerichtet ist. Allerdings ist das Studium für den
Übergang in einen angemessenen Zivilberuf natürlich
ein entscheidender Vorteil; auch werden die Offiziere
kompetent und durchaus erfolgreich vom Berufsförderungsdienst
der Bundeswehr vorbereitet und unterstützt.
So sind erreichter Status und Gehälter nicht nur
als angemessen anzusehen, sondern verglichen mit den
Absolventen von Landesuniversitäten eher überdurchschnittlich,
da sie als ehemalige Offiziere Führungserfahrung
haben und als Träger von „Sekundärtugenden“
gelten.28
- Die UniBW — Flaggschiffe der Bedarfshochschulen
a) Standort im Bildungsföderalismus
Vom Bund getragene Hochschulen der Bundeswehr, die
zivile, allgemein anerkannte Hochschulgrade verleihen,
waren und sind eine Herausforderung für das föderale
Bildungssystem:
Zwar ist Verteidigung verfassungsrechtlich Monopol
und spezielle Aufgabe des Bundes.29
Dagegen ist die Kulturhoheit „der“ Kernbereich der
Länderkompetenz. Diese schließt auch das staatliche
Hochschulmonopol ein, jedenfalls soweit es die „formelle
Teilhabe am öffentlichen Berechtigungswesen“ betrifft.
30 Bei der restriktiven Auslegung des BVerfG wurde
die Offizierausbildung vorsichtigerweise vom BMVg
auch nicht als Annexkompetenz der Verteidigung reklamiert;
auch eine Grundgesetzänderung für Universitäten
des Bundes bzw. Verteidigungshochulen des Bundes
wurde nicht für realisierbar gehalten. Die Hochschulen
der Bundeswehr wurden deshalb in der Trägerschaft des
Bundes errichtet und mussten von den Sitzländern, nach
Vorbild der kirchlichen und privaten Hochschulen,
„staatlich“ anerkannt werden, sie sind also „staatlich anerkannte
nichtstaatliche Hochschulen,“ was bei dem
Bund als tragender Körperschaft nicht nur ironisch
klingt, sondern auch die verfassungsrechtlich wenig
überzeugende Situation erkennen lässt.31 Diese Konstruktion,
die durchaus noch rechtliche Probleme birgt, ist
in Politik und Rechtsprechung32 anerkannt, zumal die
Sitzländer in ihre Hochschulgesetze ausdrückliche Bestimmungen
zu „ihrer“ UniBw aufgenommen haben.33
Parallel war die Rechtsnatur – das HRG und insbesondere
dessen §§ 58 und 70 existierten noch nicht – und
die „Hochschulverfassung“ festzulegen. Die Diskussion
Einrichtung, Anstalt oder Körperschaft? wurde gelöst
durch den Kompromiss (nur) „Einrichtung“, aber detaillierte
Garantie von Wissenschaftsfreiheit, Autonomie
und Selbstverwaltung analog den Landeshochschulen.
Danach sind die UniBw „Einrichtungen des Bildungswesens
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung, die mitgliedschaftlich organisiert sind und
die ihre akademischen Angelegenheiten selbst verwalten“.
34 Bei dem Schwebestatus zwischen Bund und Land
war ein Gesetz als Rechtsgrundlage nicht möglich.35 Status
und Verfassung sind deshalb durch „Rahmenbestimmungen“
festgelegt, die alles bestimmen, was üblicherweise
in Hochschulgesetzen geregelt ist und deren üblichem
Aufbau folgen. Diese wurden mehrfach an Entwicklungen
im Hochschulwesen angepasst und mit den
Hochschulgesetzen der Sitzländer harmonisiert.
Der Dualismus Autonomie – staatliche Aufgaben mit
Einheitsverwaltung ist ebenso wie bei Landesuniversitäten
geregelt. Bei der Aufsicht bestehen jedoch die Aufsicht
des Sitzlandes und die Aufsicht des BMVg als Träger
nebeneinander. § 70 HRG definiert die Anforderungen,
die für die Anerkennung einer Nicht-Landeshochschule
erforderlich und damit vom Sitzland stets zu
kontrollieren sind, Mindestgröße, Qualitätssicherung
für Studium, Studienbewerber, Lehrpersonen, sowie
Mitwirkung der Angehörigen an der Gestaltung des Studiums.
Darüber hinaus haben sich die Sitzländer über
die Regelungen zu den UniBw und in ihren Hochschulgesetzen36
die generellen staatlichen Aufsichtsrechte,
insbesondere im akademischen Bereich, gesichert. Abgesehen
von den Voraussetzungen des § 70 HRG handelt
es sich dabei aber nur um eine Mitaufsicht neben dem
BMVg, so Rechtsaufsicht in akademischen Angelegenheiten,
Genehmigungsvorbehalt bei Grundordnungen
28 Martin Elbe, Berufskarrieren ehemaliger Zeitoffiziere, ZMSBw,
Forschungsbericht 115, 2018, passim; Welz, S. 216 ff m. w. N.
29 Ausschließliche Gesetzgebung, Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG, Pflicht
und Zuständigkeit zur Aufstellung von Streitkräften, Art. 87a GG,
Zuständigkeit für die Bundeswehr- und Verteidigungsverwaltung
einschließlich Personalwesen, Art. 87b Abs. 1 Satz 2.
30 Arg. Art, 30, 70 GG, Dieter Lorenz, § 70 HRG, Rn 2, 15 in:
Hailbronner/Geis, 23. Lfg., 2000.
31 Gutachten, Tz 58; BMVg, Hochschulen, S. 5 f; Welz, S. 61 ff; zur
Parallelsituation für die Fachhochschulen der Bundeswehr und
der Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung
Welz, S. 67 f.
32 Inzidenter in BVerwG, DVBl. 1993, S. 52.
33 § 71a HmbgUniG i.d.F. vom 24.7.1973, § 143 des HmbHG vom
22.5.1978, GVBl. I S. 109; BayHSchG vom 21.12.1973, Art. 82
BayHschG vom 23.5.2006 (GVBl. S. 245).
34 „materielle Körperschaft“, für die formale Körperschaft fehlen
Gründungsakt und Vollrechtsfähigkeit, Welz, S. 84.
35 Dem Bund fehlt die Kompetenz und die Länder können nicht die
(Personal)Hoheit für eine Bundeseinrichtung bekommen.
36 § 112 Abs. 6 HambHG, Art. 82 i.V.m. Art. 85 BayHschG.
1 6 0 O R D N U N G D E R WI S S E N S C H A F T 3 ( 2 0 2 2 ) , 1 5 5 — 1 6 6
und Ordnungen, Bestellung von Präsident, Vizepräsidenten,
Berufung von Professoren. Dem BMVg stehen
als Träger die Weisungsberechtigung für alle sonstigen
Angelegenheiten37 sowie die Aufsichts- und Mitwirkungsrechte
zu, die üblicherweise nach den Landeshochschulgesetzen
den Wissenschaftsministerien obliegen;
Einzelheiten, darunter auch Reihenfolge und Koordination,
werden von den RahBest geregelt. Durch den Status
als Bundeswehreinrichtungen könnten theoretisch auch
die Kontrollorgane der Wehrverfassung – Wehrbeauftragter
des Bundestages, Verteidigungsausschuss – als
zusätzliche Kontrollorgane auch im Universitätsbereich,
allerdings außerhalb der akademischen Angelegenheiten
– tätig werden.
b) Gründungsprozess und Geschichte
Die Gründungsprozesse verliefen zwar zäh und schwierig,
zumal es in beiden Ländern Vorbehalte gegen Bundeswehrhochschulen
gab, die Rechtsgrundlage atypisch
war, politisch und rechtlich Neuland beschritten wurde
und die Bundeswehr-Spezifika keine Präzedenzfälle hatten.
Zudem geriet die Gründung der UniBw voll in den
Streit zwischen Bund und Ländern bei der parallel laufenden
Diskussion des zu schaffenden HRG, in dem
letztlich die politische Weichenstellung über die Zukunft
des gesamten Hochschulwesens ausgetragen wurde.
Hinzu kamen noch Vorbehalte gegen die angedachten
Personaltableaus.38 Trotzdem konnten beide nach der
formalen Anerkennung durch die Sitzländer und Errichtung
durch Erlass des BMVg nur 3 ½ Jahre nach dem Initial
im Weißbuch 1970 wie geplant am 1.10.1973 ihren
Lehr- und Studienbetrieb aufnehmen,39 eine enorme
Leistung aller Beteiligten und insbesondere von Minister
Schmidt und den Gründungsteams um Prof. Ellwein als
Vorsitzendem der Kommission und beider Gründungsausschüsse.
Mit wichtigen weiteren Entwicklungsschritten wurden
die Hochschulen der Bundeswehr in den Folgejahren
ausgebaut den Landesuniversitäten gleichgestellt:
1978 wurde ihnen von den Sitzländern das Promotionsrecht
und 1980/81 das Habilitationsrecht übertragen.40
1985 wurden sie als „Universitäten“ der Bundeswehr klassifiziert,
1987 auch ihre Professoren zu Universitätsprofessoren,
jeweils eine erhebliche Aufwertung. 2001 erfolgte
die Öffnung der BW und damit auch der UniBw
für Frauen, was spezielle Betreuungs‑, Fürsorge- und
Liegenschaftsprobleme mit sich brachte; seither unter
den Studierenden gut zwischen 16% Frauen mit leicht
steigender Tendenz, aber Bevorzugung „frauenaffiner“
Studiengänge. Ebenso erfolgte 2001, UniBw HH, bzw.
2002, UniBwM, eine eingeschränkte Öffnung für zivile
Studenten (Industriestipendiaten, derzeit gut 100 an beiden
Hochschulen) sowie nach und nach auch Studierende
aus anderen (Bundes)Behörden (z.Z. rund 110), daneben
auch Gast- und später Frühstudierende (ca. 10/Jahr
an der UniBwM). 2003 erfolgte zur Ehrung des Initiators
und Gründungsvaters die Umbenennung der UniBw
HH in „Helmut-Schmidt-Universität“. Im Zuge des Bologna-
Prozesses wurde 2007 ‑2010 das Studium auf das
Bachelor-Master-System umgestellt, womit die Studienzeit
auf 3 Jahre bis zum BA und 4 Jahre bis zum MA festgesetzt
und damit um ein Jahr verlängert wurde. Um
dies für die Standzeit in der Truppe zu kompensieren,
wurde parallel die Verpflichtungszeit der Zeitoffiziere
auf 13 Jahre verlängert.
c) Personal der UniBw
Die Regelungen für das Personal folgen dem HRG bzw.
den Hochschulgesetzen der Sitzländer. Somit sind an
den UniBw tätig Professoren, Juniorprofessoren, Wissenschaftlicher
Mittelbau, sonstiges (nicht hauptberufliches)
Lehrpersonal sowie „andere Mitarbeiter“, Lehrbeauftrage
sowie wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte.
Der Status der Professoren entspricht dem an
Landesuniversitäten: Die Besoldung erfolgt nach der
Besoldungsordnung W,41 Anl. II Bundesbesoldungsgesetz,
das insoweit den Landesregelungen entspricht. Das
Lehrdeputat ist an das Trimester-System angepasst mit 6
TWS für Universitäts- und 14 TWS für FH-Professoren.
Die Nebentätigkeitsregelungen entsprechen denen für
Professoren im Landesdienst, auch wenn die Rechtsgrundlagen
etwas pauschal sind. Unterschiede bei Gruppenzugehörigkeit
und Mitwirkungsbefugnissen zwischen
Universitäts- und FH-Professoren werden offiziell
nicht gemacht. Die Voraussetzungen für die Professorenberufung
entsprechen den Regelungen des HRG und
denen der älteren Landeshochschulgesetze, wobei die
Liste zusätzlich den Landesstellen42 vorzulegen ist, die
37 Nur Dienststelle im Geschäftsbereich des BMVg, s.o.
38 BMVg, Hochschulen, S. 5 f; Reuter-Boysen, S. 40–66 speziell für
Bayern; Welz, S. 71–76.
39 Noch fehlende rechtliche Komponenten zur vollständigen wissenschaftlichen
Hochschule wurden schrittweise ergänzt.
40 Nach einer kurzen Zwischenphase als integrierte bzw. vorweggenommene
Bologna-Hochschule mussten an der UniBwM für die
Anerkennung die Hochschularten im Zuge des Genehmigungsverfahrens
für Promotionen und Habilitationen wieder getrennt
werden.
41 80% der Uni- und 20% der FH-Professoren W 3, die Übrigen W
2.
42 Behörde für Wissenschaft und Forschung bzw. Staatsministerium
für Unterricht und Kultus.
Welz · Universitäten der Bundeswehr — 50 Jahre Gründungsprozess 1 6 1
der Berufung zustimmen müssen. Die Endauswahl und
die eigentliche Berufung erfolgt durch den Verteidigungsminister
(also nicht dem neueren Trend durch die
Hochschulleitung). Die Berufungsverhandlungen werden
mit der Universität geführt, die auch die Ausstattung
sicherzustellen hat.
Die Juniorprofessoren sind statusmäßig und nach
Gruppenzugehörigkeit den Professoren weitgehend
gleichgestellt.
Beide Universitäten kennen Privatdozenten; die
UniBwM auch apl.- und Honorarprofessoren; die HSU
stattdessen eine „akademische Bezeichnung Professor“.
Die Auswahl des Lehrpersonals erfolgt streng „neutral“,
d.h. es muss keinerlei „Nähe“ zur Bundeswehr bestehen.
43 Dabei dürfte der zivile Charakter der UniBw
durchaus ein qualitativer Vorteil bei der Rekrutierung
sein: während bei vergleichbaren Ländern ein großer
Teil der Dozenten aus (ehemaligen) Offizieren besteht,
sind die UniBw auf dem Stellenmarkt auch für Wissenschaftler
ohne Affinität zum Militärischen attraktiv und
konkurrenzfähig. Somit sind im Lehrkörper nicht selten
Personen anzutreffen, die gegenüber Militär und Verteidigung
kritisch eingestellt sind (was unter dem Aspekt
der Offizierausbildung nicht unproblematisch ist).
d) Promotion, Habilitation, Forschung
Die UniBw haben uneingeschränktes Promotions- und
Habilitationsrecht. Es ist aber ein Strukturproblem der
UniBw, dass die Kernklientel, Offizierstudenten,
schnellstens in ihren Offizierberuf zurückkehren sollen
und deshalb für Promotion und Habilitation praktisch
nicht in Betracht kommen; deren akademische Karrieren
brechen damit ab und für die UniBw fällt die Möglichkeit
weg, aus ihrer Hauptklientel wissenschaftlichen
Nachwuchs zu generieren.44 Inzwischen wird den Jahrgangsbesten
von der BW gestattet, bis zur Promotion an
den UniBw zu bleiben. In seltenen Fällen, wenn das Thema
für die Bundeswehr wichtig ist, werden auch Offiziere
aus der Truppe an die UniBw zur Promotion oder –
ganz selten – Habilitation abgeordnet; auch ehemalige
Zeitoffiziere promovieren nicht selten – z.B. im Rahmen
der Berufsförderung – an den UniBw. Für zivile (wissenschaftliche)
Mitarbeiter bestehen die üblichen Karrierewege
natürlich uneingeschränkt. Soweit, z.B. bei Habilitationsvorhaben,
das Potential der UniBw nicht ausreichend
ist, wird mit Partnerschaften und Verbünden
gearbeitet.
Nach Zweck und Entstehungsgeschichte der UniBw
stand die Offizierausbildung und damit die Lehre im
Vordergrund.45 Doch im Bestreben, vollwertige Universitäten
zu schaffen, war nach dem Humboldt´schen Ideal
von Anfang an über lehrbegleitende und lehrunterstützende
Forschung hinaus hochwertige Forschung bis
hin zur Grundlagenforschung vorgesehen46 – hierfür
wurden die Rechtsgrundlagen (Art. 5 Abs. 3 GG,
§ 22 HRG und die entsprechenden Bestimmungen der
beiden Landesgesetze) in die RaBest übernommen und
schrittweise realisiert. Die UniBw präsentieren sich heute
als forschungsstarke Hochschulen mit Forschungsschwerpunkten,
die weit über militäraffine Themen hinausgewachsen
sind.47 Rechtsgrundlagen und Praxis besonderer
Formen – Publikation von Forschungsergebnissen,
Forschungskooperationen mit anderen
Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und
Wirtschaftsunternehmen, Drittmittelforschung, Nebentätigkeit,
An-Institute – entsprechen den
Landeshochschulen.
e) Gouvernance und Organisation
Beide UniBw werden von Präsidenten geleitet, wobei es
sich bei der HSU um eine „monokratische“ Präsidialverfassung
handelt (mit Weisungsrecht gegenüber Vizepräsidenten
und Kanzler) und bei der UniBwM um eine
kollegiale Leitung, bei der die eigentliche Leitung durch
das „Leitungsgremium“ – Präsident, Vizepräsidenten,
Kanzler – erfolgt.48 Der Kanzler ist dabei jeweils Beauftragter
für den Haushalt mit den damit nach der Bundeshaushaltsordnung
vorgesehenen Sonderrechten (partielles
Veto-Recht, Suspensiveffekt). Beide Universitäten
sind in Fakultäten sowie Institute gegliedert (die bei der
HSU-HH, in der Gründungsphase umstritten, auf einer
etwas schwachen Rechtsgrundlage beruhen) und haben
zentrale Einrichtungen, wobei im Vergleich zu Landesuniversitäten
Sprachenzentrum und Sportzentrum
für den speziellen Bedarf zukünftiger Offiziere eine
besondere Rolle spielen.
Auffälligster Unterschied zu den Landeshochschulen
ist der Studierendenbereich, das (einzige) militärische
Element der UniBw. Die Studierenden sind gleichzeitig
Soldaten; dieser Doppelstatus war auch hochschulverfassungsrechtlich
zu regeln. Alle akademischen Angelegenheiten
– Immatrikulation, Belegen von Vorlesungen,
Prüfungswesen – werden zwar von der Universität wahrgenommen;
daneben bleiben aber zahlreiche militäri-
43 Gutachten, S. 51.
44 Weshalb eine Aufnahme in die DFG bisher noch nicht stattgefunden
hat.
45 Wovon sich das BMVg als Träger auch nicht leicht gelöst hat,
noch zuletzt BT-Drs. 16/5851, S. 2.
46 BMVg, Hochschulen, S. 25.
47 Übersicht Welz, S. 122 f; Forschungsberichte der UniBw.
48 Als weitere zentrale Kollegialorgane bestehen „erweiterte Hochschulleitung“,
Verwaltungsrat und Universitätsrat.
1 6 2 O R D N U N G D E R WI S S E N S C H A F T 3 ( 2 0 2 2 ) , 1 5 5 — 1 6 6
sche Gegenstände wie truppendienstliche Führung,
Rechte und Pflichten nach dem Soldatengesetz, die (rudimentäre)
militärische Fortbildung, Personalbearbeitung
mit Besoldung, Versorgung, Fürsorge sowie die erwähnte
persönliche Betreuung für Studium und Berufsberatung.
Hierfür sollte auf einen Restbestand militärischer
Organisation und Hierarchie nicht verzichtet
werden. Um Zweigleisigkeit mit einem zivilen und einem
militärischen Organisationsstrang zu vermeiden,
wurde hierfür der Studierendenbereich als dritter Organisationsteil
(neben akademischem Bereich und Verwaltung)
und damit Spezifikum der UniBw geschaffen. Der
Präsident ist zwar Vorgesetzter auch „der Soldaten … in
allgemein dienstlicher Hinsicht“, kann aber als Zivilist
nicht militärischer Vorgesetzter sein. „Truppendienstlicher
Vorgesetzter“ auch der studierenden Soldaten ist
der Leiter des Studierendenbereichs, und der militärische
Verwaltungsstrang, insbesondere die Personalvorgänge,
sind dem BMVg49 zugeordnet, womit der Studierendenbereich
partiell eine eigenständige Verwaltung
und insoweit Ausnahme von der Einheitsverwaltung ist
– allerdings bleibt auch für den Haushalt des Studierendenbereichs
die Universitätsverwaltung zuständig.
Schnittstellen zwischen beiden Verwaltungen können in
aller Regel pragmatisch gelöst werden. Der Studierendenbereich
besteht aus etwa 80 Soldaten – die einzigen,
die in den UniBw Uniform tragen – ist strukturell militärisch
organisiert50 und als „Spiegelbild zur akademischen
Organisation“ in Studierendenfachbereiche und –
fachbereichsgruppen, jeweils mit einem Leiter als (Disziplinar)
Vorgesetztem, gegliedert. Schwerpunkt der Aufgaben
ist die „Anleitung und Unterstützung“ der
Offizierstudenten, also die erwähnte spezifische Betreuung
über Studien- bis hin zu privaten Problemen. Entsprechend
dem Status als Universitätsorgan gehört der
Leiter des Studierendenbereiches den zentralen Universitätsgremien
mit beratender Stimme an, analog die Leiter
der Studierendenfachbereiche den
Fachbereichsgremien. - Das Studium – Highlight und Vorbild für Landesuniversitäten?
a) Reformansprüche
Trotz der achtbaren Leistungen in Forschung und Qualifizierung
von wissenschaftlichem Nachwuchs ist und
bleibt Alleinstellungsmerkmal und „Highlight“ der
UniBw das spezifische Studium. Die Konzeption entstand
in der Reformeuphorie der 1968 ff. Höchst ehrgeizig
und selbstbewusst wollten die Väter der UniBw
jedenfalls qualitativ an der Spitze dieser Vorstellungen
stehen und ein „Modell…für künftige Entwicklungen im
Hochschulbereich“ und ein „Aushängeschild für die
Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik“
schaffen und „den Kultusministern vorexerzieren, wie
eine Hochschulreform aussehen kann.“51 Der Fächerkatalog
wurde dabei zwar zunächst auf den Bedarf der
Bundeswehr ausgerichtet und auch wegen der geringen
Größe der UniBw zunächst klein gehalten. Er umfasste
aber ein Spektrum verschiedenartiger Fächer, die sich
inhaltlich an den entsprechenden Fächern der Landesuniversitäten
orientieren; die UniBw sind damit
(Voll)Universitäten und keine Spartenhochschulen.52
Nach den Vorstellungen der „Gründerväter“ sollten
dabei die geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen
Fächer im Vordergrund stehen.53 Dies erwies sich jedoch
als unzweckmäßig – sowohl für den Bedarf der Truppe
als auch die spätere Employability der Zeitoffiziere hat
sich der Wert technischer Fächer und technischer Fachhochschulstudiengänge
(ausschließlich an der UniBwM)
gezeigt. Der in der Gründungsphase noch betonte
„Berufsfeldbezug“54 wurde durch die Rahmenbestimmungen
so weit reduziert, dass daraus kein Einfluss auf
Lehr- und Studienfreiheit erfolgt und nicht mehr vorgegeben
wird als auch im Bologna-Prozess und § 7 HRG
vorgesehen. Auch das Fächerspektrum ist aufgefächert –
die Offizierstudenten können heute zwischen 37 Studiengängen
wählen. Da bei dem unregelmäßigen und
volatilen Dienst als Offizier berufsbegleitendes Studium
49 Bzw. dem Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr
in dessen Geschäftsbereich.
50 Stab-Linienmodell, Leiter Oberst oder entsprechend, Leiter der
Studierendenfachbereiche Hauptmann oder entsprechend; Stab
rund 20 Personen, Führungsgrundgebiete Personal (zahlenmäßig
dominant), mil. Sicherheit, militärische Ausbildung (AMA) und
Materialbeschaffung.
51 Spangenberg, Leiter des Bundespräsidialamtes, zitiert nach Hans
Georg Lößl, Beilage zur DUZ 10/2003 S 2, und Reuter-Boysen, S.
10.
52 Wie häufig Ausbildungsstätten für den gehobenen Dienst oder
kleine Privatuniversitäten.
53 Dies waren Pädagogik (mit Militärpädagogik anderer Schwerpunkt
und größere Bandbreite als an Landeshochschulen),
heute umbenannt in Bildungs- bzw. Erziehungswissenschaften,
Wirtschaftswissenschaften, alsbald getrennt in Wirtschafts- und
Organisationswissenschaften bzw. VWL (staatswissenschaftliche
Richtung), Elektrotechnik, Maschinenbau, Luft- und Raumfahrttechnik,
Bauingenieurwesen, Vermessungswesen, durchweg mit
Fachhochschulstudiengängen.
54 Gutachten Tz 57.
Welz · Universitäten der Bundeswehr — 50 Jahre Gründungsprozess 1 6 3
fast nicht möglich ist, ist das Studium als Präsenzstudium
konzipiert und neue Studienformen können nur in
Nischen Einzug halten – duales Studium für die Pilotenausbildung,
Fernunterricht und Aufbaustudiengänge
schwerpunktmäßig, wenn auch nicht nur, für Wissensaktualisierung
und Auffrischung vor dem Wechsel in
den Anschlussberuf.
Neben den bereits erwähnten formalen Alleinstellungsmerkmalen
– Pflichtstudienzeiten, Trimester –
weist das Studium an den UniBw auch fachlich-inhaltlich
Besonderheiten auf. Um die gewünschten Abschlüsse
nach drei bzw. vier Jahren erreichen zu können, ist ein
spezielles „Lehrbetriebskonzept“ vorgesehen, das auf
den Säulen Kleingruppenarbeit und individueller Betreuung
beruht. Die dominante Kleingruppenarbeit
wurde sowohl in eine außergewöhnlich gute Dozenten-
Studenten-Relation wie auch in die Bauplanung umgesetzt
mit zahlreichen Arbeits- und
Besprechungsräumen.
Die zweite Säule des Lehrbetriebskonzepts ist die individuelle
Betreuung und zwar nicht nur durch die Dozenten,
sondern vor allem durch das (militärische) Personal
des Studierendenbereichs.
Ein weiterer Teil der Reform, innovative Komponente
des Offizierstudiums und Alleinstellungsmerkmal der
UniBw sollten spezielle erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche
Anteile, abgekürzt EGA, sein. Das Studium
sollte hierdurch den besonderen Anforderungen
für Offiziere an Menschenführung und psychologischer
Kompetenz Rechnung tragen und die gesellschaftliche
Eingebundenheit durch rechtliche, historische, politische
und ethische Bezüge betont sowie eine allgemeine
„Sinn- und Wertevermittlung“, auch als Brücke zur Inneren
Führung, erreicht werden. Dabei sollte es sich aber
nicht um ein (paralleles) Ergänzungsstudium handeln,
vielmehr sollte das Anleitstudium Basis für alle übrigen
Studiengänge sein und sich mit diesen gegenseitig
durchdringen.55
Als Reform i.S.d. 1968 ff ist zweifellos auch der zivile
Charakter des Studiums zu werten. Im Vergleich mit den
Offizierhochschulen anderer Länder ist Deutschland mit
der zivilen Ausrichtung allerdings sehr weit gegangen.
Der zivile Charakter der UniBw zeigt sich schon rein
„optisch“: (Trotz Gehalt und Soldatenstatus) keine Uniformpflicht
– auf dem Campus sind fast nur Zivilisten zu
sehen – keine Präsenzpflicht, kein „Melden“ zu Beginn
der Vorlesung. – und es werden grundsätzlich keine
Waffen getragen. Die Studenten, immerhin Fähnriche
und Leutnante, sind keiner Stammeinheit zugeordnet
und haben auch keine Einplanung für einen eventuellen
Mobilmachungsfall. Dass trotz Soldatenstatus und Gehalt
keine Anwesenheitspflicht und keine Uniformpflicht
besteht, war für Beamtenrechtler und militäraffine
Beobachter nicht leicht zu „verdauen“.56 Allerdings entspricht
der Verzicht auf Präsenzpflicht längst der neueren
Tendenz an den Landeshochschulen57 und in den
Landeshochschulgesetzen, neuerdings angetrieben
durch die Möglichkeiten des IT-gestützten Lehrens, Lernens
und Prüfens.
In der Tat ist im Studium an den UniBw vieles verwirklicht,
was die „Reformer“ 1968 ff und weiterer Reformwellen,
nicht zuletzt Bologna, wollten: kurze Regelstudienzeit,
Kleingruppensystem, günstige Dozenten –
Studierendenrelation, ständige, auch individuelle, Beratung,
Betreuung und Anleitung vor und im Studium,
optimale Rahmenbedingungen mit Campus-Lage und
wirtschaftlicher Sicherheit – kurz: das Studienparadies.
Auch wenn wegen Massenbetriebs und finanzieller
Grenzen nie ernsthaft versucht wurde, die Kerncharakteristika
des Studiums an den UniBw auf Landeshochschulen
zu übernehmen, ist und bleibt das spezifische
Studium Alleinstellungsmerkmal und Glanzstück gegenüber
den Landeshochschulen und der Beweis, dass
eine deutliche Verkürzung des Studiums ohne Qualitätsverlust
möglich ist. Der Preis des Eintritts ist allerdings,
Offizieranwärter zu sein.58
Inzwischen haben sich die UniBw vorsichtig auch für
zivile Studierende geöffnet. Neben Gasthörern – von
Anfang an in den regionalen Hochschulverbünden vorgesehen
– und Frühstudierenden59 sind dies zunächst
Industriestipendiaten. Diese haben einen Vertrag mit einem
(bundeswehrnahen) Partnerunternehmen, das gewissermaßen
Studienplätze an der UniBw „kauft“. Für
diese werden Studiengebühren erhoben, die der zivile
55 Gutachten Tz 61. Hier musste allerdings wegen Realisierungsschwierigkeiten
nachgesteuert werden, bis mit ISA (Interdisziplinäre
Studienanteile)-Zentrum(HSU-HH) bzw. einer zentralen
Einrichtung „Studium +“ (UniBwM) befriedigende Organisations-
und Integrationsformen gefunden wurden, Welz, S. 93 f.
56 Und begünstigt mehr den „inneren Schweinehund“ als die Effizienz
des Lernens; als nur äußere Formalien ist auch die Herleitung
aus der Wissenschaftsfreiheit abwegig.
57 Wobei spätestens Corona zwar die Möglichkeit des fast uneingeschränkten
Hochschulbetriebs auf Online-Basis gezeigt, aber
andererseits zu einer Neuorientierung geführt hat, die den Wert
von Präsenz und Kontakten im wissenschaftlichen Bereich wieder
stärker betont hat.
58 Dabei wurde die (Umgehungs)Möglichkeit, als Beamter/Offizier
jederzeit aus dem Dienst auszuscheiden, durch an die Ausbildungszeit
gekoppelte Mindestdienstzeiten und Rückzahlungspflicht
der Ausbildungskosten verschlossen, insbes. §§ 46 Abs. 3,
55 Abs. 3 SoldG.
59 Hochbegabtenprogramm der UniBwM für Schüler mit ca. 10
Teilnehmern/Jahr, Welz, S. 113.
1 6 4 O R D N U N G D E R WI S S E N S C H A F T 3 ( 2 0 2 2 ) , 1 5 5 — 1 6 6
Arbeitgeber ebenso trägt wie die Vergütung seiner Stipendiaten.
Hier ist das Studium i.d.R. dual organisiert,
d.h. nach jeweils einem Trimester kehren die Studierenden
wieder für eine Praxisphase in ihr Unternehmen zurück.
Nach dem gleichen Modell wurden alsbald auch
Behördenstudierende geschaffen. Dies sind Mitarbeiter
anderer Behörden und Dienststellen von Bund und Ländern,
die eine Affinität zum Lehr- und Forschungsspektrum
der UniBw haben und zum Studium oder zur Weiterbildung
Angehörige dorthin entsenden. Für diese entfällt
die militärische Komponente und die Zugehörigkeit
zum Studierendenbereich, sie sind aber korporationsrechtlich
den Offizierstudenten gleichgestellt. Allerdings
ist ihre Zahl so gering, dass sie für den Charakter der
UniBw vernachlässigt werden können; doch zeigt dies
den Weg in die Zukunft auf, auch andere Zielgruppen
vom Reformstudium der UniBw profitieren zu lassen.
b) Schwächen und Probleme
Erscheint das Kompaktstudium mit straffem Plan,
Gehalt, Unterbringung und freier Heilfürsorge auf den
ersten Blick als Stein der Weisen, so sind trotz der hohen
Ansprüche der Gründungsväter die UniBw nicht das
„Aushängeschild für die Universitäten und Hochschulen
in der Bundesrepublik“ und „Modell für die künftigen
Entwicklungen im Hochschulbereich“ geworden, sondern
blühen nach wie vor im Verborgenen. In der Tat hat
auch das „Reformstudium“ an den UniBw Probleme und
Schwächen: Als Pflichtstudium müssen grundsätzlich
alle Offizieranwärter studieren, also auch die, denen es
bei der Berufswahl mehr um die militärische Laufbahn
und weniger um das Studium geht. Das Studium ist auch
keine Laufbahnvoraussetzung, z.B. für den Höheren
Dienst (Major). Die Definition lautet etwas sperrig
„regelmäßig integraler Bestandteil der Ausbildung der
Offiziere“. Damit sind das Studium sowie die hierbei
erreichten Noten formalrechtlich und laufbahnmäßig
keine Voraussetzung und kein Vorteil für die weitere
Karriere, die sich grundsätzlich nach dem Aufstiegsmodell
– Bewährung und Beurteilungen im praktischen
Dienst – richtet, also für Beförderungen, die Auswahl
zum Berufsoffizier und zur Generalstabsausbildung
(auch wenn das Studium natürlich praktisch als starker
Katalysator wirkt). Weiter stehen Studium und Studienfach
nicht in Beziehung zu den Aufgaben im praktischen
Dienst. Dies verleitet schon bei der Auswahl dazu, als
weniger arbeitsintensiv geltende Fächer zu wählen,
wobei deren Studierende weniger Probleme mit den
engen Studienzeiten und zusätzlichen Pflichten haben
und dadurch bei weniger Leistungsdruck mehr Zeit zur
„Profilierung“ in Events, Selbstverwaltung usw. finden.
Wenn nicht schon stark der Zweitberuf nach Ablauf der
Verpflichtungszeit in den Blick genommen wird, drücken
natürlich diese Kriterien stark auf die Studienmotivation
und führen zu mehreren (Motivations)„Klassen“
von Studierenden,60 was sich durch die strikte Zusammenfassung
in Jahrgängen und Gruppen erheblich stärker
auswirkt als ähnliche Ansätze bei Landesuniversitäten.
Als Hauptproblem wird von den meisten Studierenden
der (Zeit)Druck durch das straffe Studienschema
empfunden – jährlich 3 x 3 Monate Studienbetrieb, 1
Monat Praktikum/Wehrübung, 1 Monat Urlaub; 3 Jahre
bis B. A., 1 weiteres Jahr zum M. A.,61 wobei die Bundeswehr
und die UniBw auf diesen Druck kaum reagieren
können – bezahltes Studium und „Standzeit“ müssen in
Relation bleiben und Niveausenkung verbietet sich nach
dem Anspruch und im Vergleich zu den Landesuniversitäten.
Motivationsbruch und Leistungsdruck führen zu
einer Abbrecherquote von ca. 25%.62 Es entsteht dadurch
ein „eigentlich“ nicht vorgesehener Typ nicht-akademischer
Offizier, wobei sich allerdings die Bundeswehr
bemüht, auch diese sinnvoll zu integrieren und keine
formalen Nachteile entstehen zu lassen. Als Abbrecher
zählen dabei nur die Offiziere, die bereits im B. A. Studium
scheitern – ist der Bachelor erworben, gilt dies als
akademischer Abschluss, so dass die B. A. Absolventen
offiziell keine Nachteile haben. Bei Schwierigkeiten oder
verbrauchter Studien-Motivation führt dies dazu, dass
sich viele Offiziere mit dem B. A. zufriedengeben. Dies
birgt, anders als die ursprüngliche Konzeption, die
Gefahr einer „Verbachelorisierung“ des Offizierskorps.63 - Lessons to learn?
Nach fast 50 Jahren Erfahrung in der Truppe und in den
Anschlussberufen besteht kein Zweifel, dass die UniBw
ein Erfolgsmodell sind und dass sich die akademisch
gebildeten deutschen Offiziere im Alltagsdienst, in Auslandseinsätzen
und im internationalen Vergleich
bewährt haben, auch international einen guten Ruf
60 „Vier-Klassen-Gesellschaft“ der Studierenden, Welz, S. 96 ff, 229
m.w.N.
61 Wobei Wiederholungen nicht bestandener Prüfungen, Verlängerungen
der Studienzeit, Studienfachwechsel und Jahrgangswechsel
zwar nicht unmöglich, aber bürokratisch und unattraktiv
– Laufbahnnachteile, Verlängerung der Verpflichtungszeit – sind.
62 Dies entspricht etwa der Quote an den Landesuniversitäten, d.h.
der Leistungsdruck und die Vorteile des betreuten und bezahlten
Kompaktstudiums gleichen sich in etwa aus, Welz, S. 98 f m.w.N.
63 Welz, S. 99.
Welz · Universitäten der Bundeswehr — 50 Jahre Gründungsprozess 1 6 5
genießen, wobei sie als Master einen Vorsprung gegenüber
den Kameraden aus anderen Ländern haben, deren
wissenschaftliche Ausbildung sich zumeist mit dem B. A.
begnügt. Die Grundsatzentscheidung für den studierten
Offizier war also richtig und notwendig, zumal fast jede
berufliche Bewährung primär mehr über Intelligenz und
Bildung geht, nur so Interessenten aus gehobenen Zielgruppen
gewonnen werden können und ein akademischer
Background auch im Truppenalltag und im Einsatz
ein Gewinn ist.
Das herannahende 50-jährige Jubiläum sollte jedoch
auch ein Anlass sein, über mögliche Reformen nachzudenken,
zumal die großen Entscheidungen der Gründungszeit
ja auch zeitgebunden waren. Hier sollten die
UniBw und ihre Verantwortlichen im BMVg über den
Horizont der Bedarfshochschule hinausdenken und ihr
Entwicklungspotential analysieren und nutzen: Vorangestellt
sei, dass Ansehen und Sozialprestige des Militärischen
grundlegende Voraussetzung ist. Der „gesellschaftliche
Gegenwind“ sowie die Fehlleistungen im militärisch-
industriellen Bereich schlagen auf Image und
Klientel auch der UniBw durch. So ist Offizier einer der
unbeliebtesten Berufe64 und Abiturienten mit Spitzennoten
sind an den UniBw praktisch nicht vertreten.65
Hier könnte nur eine echte „Zeitenwende“ und „Trendwende
Mentalität“66 nachhaltige Besserung bringen.
Doch auch bei den von den UniBw und ihren Trägern
zu steuernden Faktoren sind durchaus Probleme zu
analysieren: Aufgrund der Entstehungsgeschichte und
Konzeption sollten der zivile Charakter von Stil und Studium
nicht angetastet werden. Doch muss nach der
„Zeitenwende“ natürlich stärker auch auf militärische
Aspekte geachtet werden: Bei der neuen Ausrichtung auf
Heimatverteidigung und den Lehren aus dem Ukraine-
Krieg ist es unrealistisch, bei der militärischen Planung
die 6 000 Offizieranwärter und Offiziere an den UniBw
im größten personellen Engpasssektor „außen vor“ zu
lassen. Um die mit den jüngsten Reformen eingeleitete
stärkere Bindung an Truppe und Praxis fortzusetzen,67
sollten die Studenten einer Stammeinheit zugeordnet
bleiben und eine Einplanung für den Mobilmachungsfall
erhalten.
Die Trennung von Studium und Laufbahnerfordernis
erscheint halbherzig. Zur Aufwertung des Studiums
und Steigerung der Motivation sollte das Studium auch
rechtlich stärker als Regelvoraussetzung für den höheren
Dienst betont68 und Studium und Examensnote mit unterschiedlichen
Wartezeiten für weitere Beförderungen
mit der Laufbahn verknüpft werden.
Zwar kann positiv hervorgehoben werden, dass einige
der neuen Studiengänge und Einrichtungen wesentlich
„militärischer“ sind, als das den Gründungsvätern
vor 50 Jahren vorgeschwebt hat.69 Diese Tendenz sollte
fortgesetzt werden. So ist kein Grund (mehr) ersichtlich,
auf militärwissenschaftliche Studienfächer – Militärgeschichte,
Strategie, Führungslehre, Logistik – zu verzichten,
was zumindest für spätere Berufsoffiziere – Generalisten
– ein Vorteil wäre, zumal nur sehr wenige Absolventen
in ihrer weiteren Bundeswehrzeit tatsächlich im
Anwendungsbereich ihres Studienfachs eingesetzt sind,
und das Studienfach zumindest für die weitere militärische
Karriere und zunehmend auch für zivile Berufsbilder
immer weniger Bedeutung hat. Dies wäre aber vor
allem ein starker Beitrag zur Implementierung militärischen
Wissens und Verständnisses in die gesamte Bildungs-
und Wissenslandschaft und den (Vor)Politischen
Raum mit den UniBw als entsprechende Nuclei und
Think Tanks.70
Als „Bedarfsuniversität“ (fast) nur für die Offizierausbildung
konzipiert, rangieren die UniBw zwangsläufig
nach Größe und Fächerspektrum und damit auch an
Exzellenz eher unter „ferner liefen“ der Voll-Universitäten
der Länder.71 Ursache und Hauptschwäche ist, dass
sie bisher nur auf einen Typ von Studenten ausgerichtet
64 Detlef Bald/Eckehard Lippert/Rosemarie Zabel, Sozialgeschichte
der Rekrutierung des deutschen Offizierskorps von der
Reichsgründung bis zur Gegenwart, in: Bundesministerium der
Verteidigung (Hrsg.), Zur sozialen Herkunft des Offiziers, Schriftenreihe
Innere Führung, Heft 29, 1977, S. 55, 111, Tab. 2; Marr,
Rainer (Hrsg.), Kaderschmiede Bundeswehr?? Vom Offizier zum
Manager, 2. Aufl. 2002, S. 12.
65 Bald/Lippert/Zabel, S. 12, 75; Arwed Bonnemann/Ulrike Hofmann-
Broll, Studentische Orientierungen zwischen akademischer und
soldatischer Lebenswelt, 1999, S. 23 ff.
66 Bartels, Bericht des Wehrbeauftragten 2019, S. 20; Welz, S. 226 f;
ob der Ukraine-Krieg dies Initial ist, wird die Zukunft zeigen.
67 BMVg F´SK I 3, Untersuchung zur Neugestaltung der Ausbildung
Offiziere im Truppendienst, 2018, S. 4 ff.
68 So z.B. die „Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung“
für den gehobenen Dienst, Welz, S. 68, 89.
69 Z.B. die M.A. – Studiengänge Intelligence and Security Studies
(gemeinsam mit der Hochschule des Bundes für die öffentliche
Verwaltung) oder Militärische Führung und internationale
Sicherheit (gemeinsam mit der Führungsakademie der Bundeswehr),
womit von der Bundeswehr und den UniBw durchaus
versucht wird, das angesprochene militärtheoretische Gap zu
verkleinern.
70 Es besteht in Deutschland nur eine militärwissenschaftliche
Professur (Universität Potsdam)! Die erforderlichen Ressourcen
können durch „Andocken“ an bestehende Fächer und Studiengänge
klein gehalten werden.
71 Volker Epping, Typisierung von Hochschulen, in: Hartmer/Detmer
(Hrsg.), Hochschulrecht 2017, S. 54 f.
1 6 6 O R D N U N G D E R WI S S E N S C H A F T 3 ( 2 0 2 2 ) , 1 5 5 — 1 6 6
sind mit unvermeidbarer Kohortenbindung und Campusfixierung
(Ghettobildung), was zu entsprechender
tatsächlicher und mentaler Einengung und Gefahr „intellektueller
Eindimensionalität“ nicht nur bei den Studierenden,
sondern auch den UniBw und den zuständigen
Organen des Bundes führt und ein großer Nachteil
in der Konkurrenz mit den Landesuniversitäten ist. Lösung
wäre hier der Ausbruch aus dem Ghetto der Bedarfs-
und Ressorthochschule durch eine großzügige
Öffnung für zivile Studenten weit über die bisherigen
Kategorien und Zahlen hinaus mit Vergrößerung, Diversifizierung
und Aufwertung der UniBw als echte Chance
für eine erhebliche Aufgaben- und Horizonterweiterung.
Diese Öffnung könnte zeitnah bis an die verfassungsrechtlichen
Grenzen vorgenommen und durch
(kostendeckende) Studiengebühren finanziert werden.72
Auch muss festgestellt werden, dass gemessen an den
Ansprüchen und Vorstellungen der Reformer die UniBw
noch kein „Modell…für künftige Entwicklungen im
Hochschulbereich“ und ein „Aushängeschild für die
Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik“
und „Beispiel für die Hochschulreform“ geworden sind.
Zwar gibt es bei der Übertragbarkeit der hervorragenden
Rahmenbedingungen auf die Landesuniversitäten
grundsätzliche Probleme, da natürlich Vergütung,
Unterbringung und Betreuungsrelation so nicht auf Landeshochschulen
übertragbar sind. Andererseits tun sich
diese aber stets mit Reformen, insbesondere Straffungsund
Beschleunigungsbemühungen, schwer, ohne gute
Beispiele aufzugreifen. So werden Trimestersystem sehr
pauschal als unmöglich erklärt oder angebliche
„Verschulungs“Tendenzen negativ gesehen;73 auch sind
die Verbesserung der individuellen Betreuung oder
Schnellläufer- und Elitekurse über Ansätze nicht hinausgekommen.
Schließlich sind Reformansätze, insbesondere
Beschleunigungsversuche, nicht zuletzt des Bologna-
Prozesses, alsbald am allgemeinen Widerstand von
Studierenden, Hochschulorganisationen und Politik gescheitert.
Somit sind die UniBw zwar „Vorreiter“ für die
Studienreform, es reitet aber keiner hinterher.74 Dies
führt zum Hervorsprießen zahlreicher privater (Elite)
Hochschulen als Konkurrenz, die die Schranken und
Trägheit der Landeshochschulen und Landesministerien,
für ihre Sparte durchaus erfolgreich, umgehen. Diese
Chance haben die UniBw und der Bund für „seine“ Universitäten
bisher nicht genutzt und begnügen sich als
Vorbild- und Reformhochschulen mit ihrer Nischenexistenz,
obwohl die Beispiele dieser privaten (Elite)
Hochschulen beweisen, dass für Reformmodelle Interesse
und Markt vorhanden ist.75
Bei grundlegenden Reformüberlegungen des deutschen
Universitätssystems taucht stets auch der Gedanke
einer Bundesuniversität, etwa nach Vorbild der ETH Zürich,
auf.76 Dabei wurde in der politischen und verfassungsrechtlichen
Diskussion bisher vernachlässigt, dass
der Bund mit den UniBw bereits eigene Universitäten
hat, wobei es rechtlich und tatsächlich leichter wäre, bestehende
Bundesuniversitäten „upzugraden“, als neue zu
gründen oder Landesuniversitäten zu „kaufen“. Die
UniBw könnten deshalb als Beispiel oder Kern für etwaige
Bundes-Universitäten dienen, wobei es dem Bund
leichtfiele, seine Universitäten für Professoren und Studenten
besonders attraktiv zu machen. Das Zukunftsmodell
der UniBw könnte sich also durchaus mental und
politisch von der Bedarfshochschule hin zu einer allgemeinen
Bundesuniversität – mit dem Offizierstudium
als Kern — entwickeln.
Joachim Welz war von 2000 bis 2011 Abteilungsleiter
Hochschulen, Wissenschaft und Forschung im Kultusministerium,
zuletzt im Ministerium für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt,
sowie von 2007 bis 2011 Vorsitzender des Hochschulausschusses
der Kultusministerkonferenz und Oberstleutnant
d.R. Anschließendes Studium der Militärgeschichte,
M. A
72 (Unzulässige?) Betätigung des Bundes im Hochschulwesen?
Problematisch deshalb generelle Öffnung, aber unbedenklich für
bundeswehraffine Zielgruppen (Verknüpfung mit freiwilligem
Wehrdienst, Reserveoffizier); vertretbar auch zivile Studierende
bei Fächern/Schwerpunkten mit Alleinstellungsmerkmal; vergl.
den „Markt“ für „Privathochschulen“ und spezielle Studienmodelle
mit Verkürzung, Betreuung, Anleitung und spezifischem
Image gerade für ehrgeizige Studierende.
73 Die Machbarkeit des Trimester-Systems und die Verschulungstendenz
sind umstritten und ein Parallelbetrieb mit Schnellläufer-
oder Elite-Kursen/Studiengängen wären wegen des dann
entstehenden Zwei-Klassen-Systems problematisch.
74 Buchtitel Reuter-Boysen s. Fn 1; Welz, S. 231.
75 Derzeit in der Bundesrepublik rund 150 nichtstaatliche Hochschulen,
allerdings nur rund 6% der Studierenden, davon 21
Universitäten sowie über 30 Ressorthochschulen; nach: Privat
studieren von Berlin bis München: Alle Privathochschulen in
Deutschland, Privathochschulen.net; Werner Thieme, Privathochschulen,
S. 10 ff; George Turner, Hochschulreformen, 2018, zitiert
Turner, S. 299–317 und 336 mit dem pessimistischen? Ausblick,
„Eliteschmieden“ wohl nur über nichtstaatliche Hochschulen
möglich, S. 312 f.
76 Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Universität
des Bundes, 29.6.2011, WD 33–3000-206/11, S. 6 ff; (gescheiterte)
Initiativen: Schröder/Bulmahn/Scholz, 2004 ff und Schavan 2011;
soweit GG-Änderung erforderlich, erscheint dies aber über rechtlichen
oder finanziellen Deal mit den Ländern nicht unlösbar.