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Aktuelle Ausgabe: Heft 3/2019

Ver­öf­fent­licht am 15.06.2019

Inhaltsverzeichnis


Heft 03/19

Der Angebotscharakter der Konkordate und Kirchenverträge — Die wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen an den staatlichen theologischen Fakultäten

- Ste­fan Mückl — In zahl­rei­chen Kon­kor­da­ten und Kir­chen­ver­trä­gen hat sich der Staat gegen­über sei­nem jewei­li­gen kirch­li­chen Ver­trags­part­ner zur Ein­rich­tung und Unter­hal­tung von theo­lo­gi­schen Fakul­tä­ten an den staat­li­chen Uni­ver­si­tä­ten ver­pflich­tet. Bis in die 1970er Jah­re hin­ein domi­nier­te in den Ver­trags­tex­ten die moti­vie­ren­de Erwä­gung, der­ge­stalt die „wis­sen­schaft­li­che Vor­bil­dung der Geist­li­chen“ zu gewähr­leis­ten. Die­ses „Ange­bot des Staa­tes an die Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten“ wur­de in den seit 1990 abge­schlos­se­nen Staats­kir­chen­ver­trä­gen durch­weg durch die…

Wei­ter­le­sen | März 2019

Open Access in Baden-Württemberg: Rechtswidriger Zweitveröffent-lichungszwang zwischen Urheber- und Hochschulrecht

– Vol­ker M. Haug – Ein altes Sprich­wort sagt: Gut gemeint ist oft schlecht gemacht. Sel­ten hat es so zuge­trof­fen wie auf den vom baden-würt­tem­ber­gi­schen Lan­des­ge­setz­ge­ber ver­ord­ne­ten Zweit­ver­öf­fent­li­chungs­zwang als Ver­such, den Open Access zu For­schungs­er­geb­nis­sen vor­an­zu­brin­gen. Denn zum einen ver­stößt die­se Rege­lung nicht nur gegen das Grund­ge­setz, wie auch der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Baden-Würt­tem­berg in einer Vor­la­ge­ent­schei­dung gem. Art. 100 GG fest­ge­stellt hat, son­dern auch gegen das Uni­ons­recht und das Urhe­ber­rechts­ge­setz. Zum ande­ren aber, und das mag viel­leicht sogar noch schwe­rer wie­gen, arbei­tet der Staat hier mit ihm ver­trau­ten Zwangs­in­stru­men­ten in einem Bereich, der dafür men­tal so wenig zugäng­lich ist, wie kaum ein anderer

Der gerichtliche Kapazitätsüber-prüfungsanspruch von Nicht-EU-Ausländern und Staatenlosen im Hochschulzulas-sungsrecht

– Frank Selb­mann und Alex­an­der Schwarz – In den medi­zi­ni­schen Stu­di­en­gän­gen ist ein Trend zu ver­zeich­nen, nach dem die Zahl der in Kapa­zi­täts­rechts­strei­ten auf­ge­deck­ten ver­schwie­ge­nen Stu­di­en­plät­ze kon­ti­nu­ier­lich abnimmt. Umso wich­ti­ger ist die Fra­ge, wer an einem gericht­lich ange­ord­ne­ten Ver­ga­be­ver­fah­ren von außer­ka­pa­zi­tä­ren Stu­di­en­plät­zen zu betei­li­gen ist. Das BVerwG bil­lig­te in sei­nem Urteil vom 23.03.2011 für die Stu­di­en­gän­ge, die in das zen­tra­le Ver­ga­be­ver­fah­ren ein­be­zo­gen sind, eine Bin­dung an das Aus­wahl­ver­fah­ren der Hoch­schu­le. Am zen­tra­len Ver­ga­be­ver­fah­ren neh­men deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, Staats­an­ge­hö­ri­ge eines ande­ren Mit­glied­staats der Euro­päi­schen Uni­on sowie aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge und…