Wissenschaftsfreiheit und Steuerung am Beispiel des universitären Berufungsverfahrens im deutsch-italienischen Vergleich
Der Name Universität wird vom lateinischen Wort uni- versitas abgeleitet. Ursprünglich handelte es sich näm- lich um einen korporativen Zusammenschluss, der – genau wie die Zunft (universitas) der Bäcker oder der Fassbinder – eine besondere Organisationsform auf- wies.1 Daher war das Suffix „universitas magistrorum und scholarium“ notwendig, um klar zu machen, dass es sich um einen Zusammenschluss von Lehrenden und Ler- nenden handelte. In Bologna ist 1088 die erste europäi- sche Hochschule als Gemeinschaft der Lernenden (sog. universitas scholarium) entstanden, die Professoren anstellte und besoldete. Dieser Institution wurde später das Pariser Modell der universitas magistrorum (Zunft der Lehrenden) gegenübergestellt, bei dem die Lehrer den Unterricht und die Prüfungen kollegial verwalteten.2 Beide Organisationsformen hatten einen korporativen Status und haben sich bereits im Mittelalter institutionell verfestigt und autonom organisiert. Das Berufungsmodell der Universität Sorbonne (Gründungsjahr 1231), das die Berufung der Universitätsprofessoren nach dem Kooptationsprinzip vorsah, hat sich anschließend europaweit durchgesetzt. Noch immer wird für dieses Beru- fungsverfahren der Begriff „agrégation” verwendet, mit dem die Vervollständigung des Dozentenkollegiums durch die anderen Dozenten bezeichnet wird.