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Wissenschaftsfreiheit und Steuerung am Beispiel des universitären Berufungsverfahrens im deutsch-italienischen Vergleich

Der Name Universität wird vom latei­ni­schen Wort uni- ver­si­tas abge­lei­tet. Ursprünglich han­del­te es sich näm- lich um einen kor­po­ra­ti­ven Zusam­men­schluss, der – genau wie die Zunft (uni­ver­si­tas) der Bäcker oder der Fass­bin­der – eine beson­de­re Orga­ni­sa­ti­ons­form auf- wies.1 Daher war das Suf­fix „uni­ver­si­tas magis­trorum und scho­la­ri­um“ not­wen­dig, um klar zu machen, dass es sich um einen Zusam­men­schluss von Leh­ren­den und Ler- nen­den han­del­te. In Bolo­gna ist 1088 die ers­te europäi- sche Hoch­schu­le als Gemein­schaft der Ler­nen­den (sog. uni­ver­si­tas scho­la­ri­um) ent­stan­den, die Pro­fes­so­ren anstell­te und besol­de­te. Die­ser Insti­tu­ti­on wur­de später das Pari­ser Modell der uni­ver­si­tas magis­trorum (Zunft der Leh­ren­den) gegenübergestellt, bei dem die Leh­rer den Unter­richt und die Prüfungen kol­le­gi­al verwalteten.2 Bei­de Orga­ni­sa­ti­ons­for­men hat­ten einen kor­po­ra­ti­ven Sta­tus und haben sich bereits im Mit­tel­al­ter insti­tu­tio­nell ver­fes­tigt und auto­nom orga­ni­siert. Das Beru­fungs­modell der Universität Sor­bon­ne (Gründungsjahr 1231), das die Beru­fung der Universitätsprofessoren nach dem Koopt­a­ti­ons­prin­zip vor­sah, hat sich anschlie­ßend euro­pa­weit durch­ge­setzt. Noch immer wird für die­ses Beru- fungs­ver­fah­ren der Begriff „agrégation” ver­wen­det, mit dem die Vervollständigung des Dozen­ten­kol­le­gi­ums durch die ande­ren Dozen­ten bezeich­net wird.