Der 1994 gegründete Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts verfolgt das Ziel, das Wissenschaftsrecht einschließlich seiner Bezüge zur gesamten Rechtsordnung zu fördern.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Verein entschlossen, erstmals im Jahre 2011 und nun bereits zum fünften Mal einen Preis für Wissenschaftsrecht zu vergeben, mit dem herausragende Arbeiten zur Fortentwicklung des Wissenschaftsrechts prämiert werden sollen. Für die Bewertung der Arbeit sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: der Beitrag zur Fortentwicklung des Wissenschaftsrechts und die Qualität der Bearbeitung der Fragestellung sowie ihre Praxisrelevanz.
Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.
Der Preis ist für herausragende Arbeiten von Wissenschaftlerinnen/ Wissenschaftlern vorgesehen, die seit 2017 auf dem Gebiet des Wissenschaftsrechts verfasst wurden.
Bewerbungen und Vorschläge sind unter Einreichung der Publikation, eines Kurzlebenslaufes der Autorin/des Autors beziehungsweise der Autorinnen und Autoren, gegebenenfalls der Rezensionen und bei Qualifikationsschriften auch der Gutachten bis zum 31. Januar 2020 möglich.
Die Unterlagen sind elektronisch als PDF-Datei über ein Online-Formular an die Geschäftsstelle des Vereins zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts einzureichen:
https://www.verein-wissenschaftsrecht.de
(unter Preis für Wissenschaftsrecht -> Ausschreibung).
Der Vorstand und der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats des Vereins zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts wählen die Preisträgerin/den Preisträger aus.
Die Preisverleihung wird im Verlaufe des Jahres 2021 erfolgen.
Die bisherigen Preisträger des Vereins sind:
• 2011 Prof. Dr. Klaus F. Gärditz (Habilitationsschrift zum Thema „Hochschulorganisation und verwaltungsrechtliche Systembildung“),
• 2013 zu gleichen Teilen Dr. Ilse-Dore Gräf (Dissertation zum Thema „Die wirtschaftliche Betätigung von Universitäten. Legitimation und Grenzen“) sowie Dr. Jörg Stalleiken (Dissertation zum Thema „Drittmittelforschung im Einkommens- und Körperschaftssteuerrecht. Unter besonderer Beachtung der Abgrenzung steuerbarer wirtschaftlicher Tätigkeiten von steuerfreier hoheitlicher Betätigung staatlicher Hochschulen“),
• 2015 Dr. Sebastian Madeja (Dissertation zum Thema „Die Institution der Universitätsmedizin als Subjekt der Umsatzsteuer – Verfassungs- und umsatzsteuerrechtliche Problemfelder des Kooperationsmodells insbesondere in der Personalgestellung“).
• 2017 PD Dr. Margrit Seckelmann (Habilitationsschrift zum Thema „Evaluation und Recht – Strukturen, Prozesse und Legitimationsfragen staatlicher Wissensgewinnung durch (Wissenschafts-)Evaluationen“).
Für weitere Informationen steht die Geschäftsstelle des Vereins zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts zur Verfügung:
Geschäftsstelle des Vereins zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e. V.
c/o con gressa GmbH
Maria Kepinska
Engeldamm 62, 10179 Berlin
T. +49 30 284938–45
F. +49 30 284938–50
E. info@vfdiw.de
Klicke hier zur PDF-Version des Beitrags!