Das kürzlich in der 1. Auflage erschienene Buch von Carsten Morgenroth, Justiziar und Vertreter des Kanzlers der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, erweitert den Fundus des eher spärlich bearbeiteten Gebiets des Hochschul- studien- und Hochschulprüfungsrechts.
Das 165 Seiten umfassende Buch ist in vier Teile ge- gliedert. Auf einen Grundlagenteil folgt das Recht des Hochschulstudiums sowie das zentrale Kapitel des Hochschulprüfungsrechts. Im letzten Abschnitt wird in einem kurzen Überblick die Anerkennung von Leistun- gen behandelt.
Eines der Hauptanliegen des Buches ist es, „Gemein- samkeiten des Rechts des Hochschulstudiums und dem Hochschulprüfungsrecht aufzuzeigen“ (Rn. 337). Konse- quenterweise führt daher der Grundlagenteil des Werkes den Leser in die Grundstrukturen des Hochschulwesens ein und erklärt die Rahmenbedingungen des Hoch- schulsrechts und Hochschulprüfungsrechts. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Prüfungstrias von Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung stellt Mor- genroth anhand von Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 3 GG die drei, für das Hochschul und Prü- fungsrecht wesentlichen Grundrechte dar. Hierbei verliert sich Morgenroth nicht in den, für juristisch unkundige Leser, komplexen Untiefen verfassungsrechtlicher termini technici, sondern beschränkt sich auf leicht verständliche Erläute- rungen. Nach einem kurzen Abriss der „rechtlichen Di- mensionen für private Hochschulen“ schließt der erste Teil mit einer Darstellung über die „Erfassung der Rechte in Sat- zungen“. Hierbei werden zunächst die inhaltlichen Vor- aussetzungen der Satzung als hochschuleigene Verfas- sung unter Erläuterung der „Vorgaben höherrangigen Rechts“ erörtert. Daran folgt eine kurze Erklärung der Regelungstechnik von Satzungen.
Das zweite Kapitel „Recht des Hochschulstudiums“ setzt sich, sowohl aus Sicht der Hochschule, als auch aus Sicht des jeweiligen Bewerbers, ausführlich mit der Zu- gangsberechtigung zum Hochschulstudium auseinan- der. Morgenroth geht neben dem rechtlichen Rahmen der Mitgliedschaft an staatlichen Bildungseinrichtungen auch auf das zivilrechtlich ausgeprägte Studienvertrags- verhältnis an privaten Hochschulen ein. Hervorzuheben ist hierbei, dass sich Morgenroth nicht nur auf den Ver- trag als solchen beschränkt, sondern anhand der Struk- turen des AGB-Rechts Unwirksamkeitsgründe des Ver-
tragsschlusses und Lösungsmöglichkeiten vom Ver- tragsverhältnis aufzeigt.
Das dritte Kapitel „Hochschulprüfungsrecht“ beginnt mit einem definitorischen Umriss begrifflicher und struktureller Grundlagen. Dem Leser wird anhand der Abschnitte „Leistungsermittlungs- und Leistungsbewer- tungsverfahren“ aufgezeigt, wie sich der Weg von Leis- tungserbringung zur Notenfindung vollzieht. Deklarato- risch werden dem Prüfling und der Hochschule die sie, ihm im Rahmen von Prüfungen, betreffenden Pflichten dargstellt. (Pflicht der Durchführung der Prüfung; Pflicht nicht zu täuschen; Pflicht zur Wahrung der öf- fentlichen Ordnung; Pflicht zum Handeln nach Recht und Gesetz…). Der Abschnitt zur Leistungsbewertung endet mit der Darstellung des – im Hochschulsektor häufig vernachlässigten – Überdenkensverfahrens (hier- zu ausführlich Morgenroth, OdW 1/2017, S. 13ff.). Das Ka- pitel zum Hochschulprüfungsrecht zeigt dem Leser ab- schließend mit Widerspruch, Klage und einstweiligem Rechtsschutz die wichtigsten Instrumente im Streitfall auf. Das Buch schließt mit einem kurzen Kapitel zu der Anerkennung von Leistungen.
Das Werk von Morgenroth, Hochschulstudienrecht und Hochschulprüfungsrecht hat sich zur Aufgabe ge- macht, Aufgabenträgern „in Sachen Studium und Prü- fung, also MitarbeiterInnen in Prüfungsämtern, Praxis- ämtern oder Dekanaten, aber auch MitgliederInnen in Prüfungsausschüssen, Studienkommissionen oder Fachbe- reichsräten, (die) keine oder keine fachspezifische rechtli- che Vorbildung mitbringen (…) prägnant und verständ- lich, aber dennoch umfassend in das Recht von Hochschul- studium- und Prüfung einzuführen“. Dies gelingt. Die schnörkellose und einfache Sprache des Autors machen dem Leser die, doch eher unwegsame Materie des Hoch- schulstudien- und prüfungsrechts leicht zugänglich. Morgenroth stellt anhand zahlreicher Übersichten und Grafiken anschaulich und in gebotener Kürze die wich- tigsten Rahmenbedingungen des Prüfungsrechts dar und gibt dem Leser mit dem Grundlagenteil die Mög- lichkeit an die Hand, Hochschulstrukturen auch jenseits des „Hochschulstudien- und Hochschulprüfungsrechts“ zu verstehen. Hierbei beschränkt er sich nicht auf die bloße Vermittlung bestehenden Rechts, sondern bringt, wo angezeigt, eigene (kritische) Ansichten in den wieder- kehrenden Abschnitten „Vertiefung“ ein. Der Anhang mit
Andreas Schubert
Rezension zu Morgenroth, Hochschulstudienrecht und Hochschulprüfungsrecht, 1. Auflage 2017
Ordnung der Wissenschaft 2017, ISSN 2197–9197
290 ORDNUNG DER WISSENSCHAFT 3 (2017), 289–290
den wichtigsten Regelungen für Hochschulen außerhalb der Landeshochschulgesetze erleichtert das Nachvollziehen geschilderter Inhalte.
Das Buch ist ein guter Einstieg in eine komplexe Ma- terie und, wie es sich selbst zur Aufgabe gemacht hat, insbesondere Hoschulmitarbeitern zu empfehlen, die keine oder nur marginale juristische Kenntnisse mitbringen. Da- neben kann das Buch auch Studenten einen gewinnbrin- genden Einblick in die Funktionsweise hochschulrechtli- cher und prüfungsrechtlicher Strukturen verschaffen.
Carsten Morgenroth, Hochschulstudienrecht und Hoch- schulprüfungsrecht, 1. Auflage, Nomosverlag, Baden- Baden 2017, 42,00 EURO.
Andreas Schubert ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch