Mit dieser Ausgabe startet der zehnte Jahrgang von OdW. Der Rückblick auf die vergangenen neun Jahre zeigt, dass OdW ihr Ziel erreicht hat, in Form einer kostenfreien und öffentlich zugänglichen Online-Zeitschrift ein Forum für die wissenschaftliche und rechtspraktische Diskussion der rechtlichen Ordnung der Wissenschaft zu bieten.
Die Breite dieser Diskussion lässt sich den Fünf-Jahres-Verzeichnissen von OdW entnehmen.1 Sie spiegelt sich auch in den Zitaten in anderen wissenschaftlichen Zeitschriften und in Kommentaren. Diese Zitate reichen vom eigentlichen Hochschulrecht, Hochschulpersonalrecht, Prüfungsrecht und Hochschularbeitsrecht, insbesondere das Wissenschaftszeitvertragsrecht, über das Recht der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, das Recht der Universitätsklinika und das Recht der künstlichen Intelligenz bis hin zu vielfältigen Fragen des Rechts der Europäischen Union und allgemein der internationalen Rechtsbeziehungen.
Aktuell sind in der Datenbank „Beck-Online“ und „Juris“ insgesamt ca. 260 Zitate in der Literatur zu finden.
Auch die Rechtsprechung berücksichtigt inzwischen vermehrt in OdW erscheinende Beiträge. Das gilt nicht nur für Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte2. Ebenso finden sich OdW- Zitate in Entscheidungen der Arbeitsgerichte3. Auch das Bundesverfassungsgericht und Verfassungsgerichte der Länder nehmen von Beiträgen in OdW Notiz4.
Die Verbreitung von OdW unter den mit dem Recht der Ordnung der Wissenschaft befassten Personen lässt sich an den Nutzerzahlen ablesen: Die Statistik weist für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 im wöchentlichen Durchschnitt rund 3.200 Aufrufe aus, wobei der Schwerpunkt jeweils Mitte der Woche liegt.5 Die Zahl der Abonnenten liegt inzwischen (Stichtag 13. Dezember 202) bei 745.6
Etabliert ist auch die Zusammenarbeit mit anderen Online-Plattformen: OdW ist in das juris-Modul „juris Hochschulrecht Praxis“ integriert. Die Beiträge werden auch automatisch in das rechtswissenschaftliche Repositorium 2[§] der Staatsbibliothek zu Berlin — Preußischer Kulturbesitz7 aufgenommen und dort dauerhaft archiviert. Auch dort erfolgen Zugriffe. In den zwölf Monaten bis Ende Oktober 2022 waren es insgesamt mehr als 3.6008.
Die Nutzung von OdW ist (einschließlich der Abonnements) kostenfrei geblieben. Herausgeber, Schriftleitung und Redaktion arbeiten ehrenamtlich. Autorenhonorare werden nicht gezahlt – was sich aber nicht als hinderlich erwiesen hat. Der Sachaufwand besteht in der Nutzung zweier PC in der Forschungsstelle für Hochschulrecht und Hochschularbeitsrecht der Universität Freiburg, im Betreiben der Webseite www.ordnungder-wissenschaft.de und in der elektronischen Kommunikation über die Universität mit der Adresse odw@jura.uni-freiburg.de.
Im Rückblick sehen Herausgeber, Schriftleitung und Redaktion ihr Konzept einer dem Open-Access-Prinzip verpflichteten wissenschafts- und hochschulrechtlichen Online-Zeitschrift bestätigt. Sie gehen deshalb mit Zuversicht in die nächsten zehn Jahre OdW.
Thomas Würtenberger, Cornelia Feldmann,
Manfred Löwisch
Zehn Jahre ODW
1 Siehe Jocher, Fünf-Jahres-Verzeichnis OdW 2014 –2018, OdW 2018, 75ff; das Fünf-Jahres-Verzeichnis 2019 – 2023 erscheint in Nr. 1 des Jahrgangs 2024.
2 OVG Schleswig 03.03.2021 — 3 MR 7/21; VG Schleswig 22.11.2017 — 9 B 36/17, 07.08.2018 — 9 A 398/17; VGH Mannheim 26.09.2017 — 9 S 2056/16, 19.12.2019 — 9 S 838/18, 17.09.2020 — 9 S 2092/18, 06.05.2021 — 9 S 3119/19; VG Minden 10.06.2016 — 10 L 345/16; VG Würzburg 30.06.2021 — W 2 K 20.474; OVG Koblenz 25.03.2019 — 2 B 10139/19; VG Freiburg 20.06.2018 — 1 K 3401/18; VG Gelsenkirchen 03.05.2016 — 6z L 948/16, 30.05.2017 — 6z K 783/16; VG Sigmaringen 02.08.2017 — PL 11 K 590/16; VG Bremen 27.07.2021 — 7 K 2257/20; VG Gelsenkirchen 24.10.2018 — 6z L 1595/18.
3 BAG 20.01.2021 — 7 AZR 193/20, 02.02.2022 — 7 AZR 573/20; LAG Hamm 28.11.2019 — 11 Sa 381/19; LAG BaWü 02.02.2022 — 10 Sa 66/21.
4 BVerfG 05.02.2020 — 1 BvR 1586/14; VerfGH BaWü 14.11.2016 — 1 VB 16/15, 10.10.2022 — 1 VB 29/18.
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7 https:// intr2dok.vifa-recht.de (letzter Zugriff am 02.12.2022)
8 Die Klickzahlen sind einsehbar unter https://intr2dok.vifa-recht.de/receive/mir_mods_00005355 (letzter Zugriff am 02.12.2022).
Ordnung der Wissenschaft 2023, ISSN 2197–9197
ORDNUNG DER WISSENSCHAFT 1 (2023), 1–2
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