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Forum für Wissenschaft, Recht und Lehre
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Hinnerk Wißmann
Die Hochschulen sind nach dem Auftrag des Grundgesetzes ein Ort freier Forschung und Lehre, und sie haben das verfassungsrechtliche Recht auf Selbstverwaltung, um diese Aufgabe sachgerecht wahrzunehmen. Der Entwurf eines “Hochschulstärkungsgesetzes” des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Kultur und Wissenschaft will diesen Vorgaben dienen. Er bewirkt im Ergebnis…
Martin Scheurer
Unterschiedlichste Formen der Künstlichen Intelligenz („KI“) bestimmen weiterhin den gesamtgesellschaftlichen sowie den rechtlichen Diskurs. KI wandelt den Alltag, transformiert die Arbeitswelt, schafft gleichermaßen Chancen und Risiken. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass sowohl Lehrende als auch Studierende bereits umfassend auf KI-Tools innerhalb des Hochschulbetriebs zurückgreifen.
Thomas Würtenberger
Seit sich das geschriebene Recht und mit ihm das Juristenrecht gegenüber dem im Volk gelebten und meist ungeschriebenen Volksrecht durchgesetzt hat, gilt in der Regel verschriftliches Recht. Die Verschriftlichung des Rechts hat zur Konsequenz: Die Juristenbibliothek, die Gesetzestexte, die sie auslegende Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Literatur vorhält, hat eine existentielle Bedeutung für die Arbeit des Juristen.
Renate Penßel
In seinem Beschluss vom 23. September 2024 zur Verfassungsmäßigkeit einer unterhalb des verfassungsrechtlich verbürgten Existenzminimums liegenden Bemessung der „Grundpauschale“ im Rahmen der Bundesausbildungsförderung setzt sich das Bundesverfassungsgericht mit der grundlegenden verfassungsrechtlichen Frage auseinander, inwieweit der Staat verpflichtet ist, für die tatsächlichen Voraussetzungen zur Ausübung grundrechtlicher Freiheit zu sorgen und inwieweit sich insofern aus dem Grundgesetz Leistungsrechte ergeben.
Markus Pein
Prüfungsordnungen an Hochschulen – auf diese beschränkt sich dieser Beitrag – können unter verschiedenen Defiziten leiden: So wäre es etwa möglich, dass eine Ordnung nicht in der Form erlassen wurde, der es bedurft hätte. Bis in die 70iger Jahre des letzten Jahrhunderts war es häufige Pra- xis, Prüfungsordnungen als Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Marten Tiessen
Mit dem vorliegenden Beitrag möchte der Verfasser auf seine im Verlag Duncker & Humblot erschienene Dissertation „Schutz und Schranken des Wissenschaftsurheberrechts“ aufmerksam machen, diese in ihren wesentlichen Untersuchungsfragen und ‑ergebnissen vorstellen sowie einen darüber hinausgehenden Ausblick geben.
Salo Tober-Lau
Am 1. und 2. Oktober 2024 fand die fünfte Tagung des Netzwerks Open Access für die Rechtswissenschaft (jurOA)1 in den Räumen der Wikimedia Deutschland in Berlin statt. Organisiert und veranstaltet wurde die Fachtagung durch den OpenRewi e.V.2, unter der Leitung von Prof. Dr. Nikolas Eisentraut (Hannover) und Maximilian Petras (Hamburg).
Robert Mohl
Die Stellung des akademischen Lehrers sei eine ehrenvolle und unabhängige; er werde seinem, alle Zeit und Kraft vollständig in Anspruch nehmenden, Beruf ungeteilt erhalten. Die Geld-Belohnung muss anständig, über Verlegenheit erhebend, doch nicht so groß sein, dass weiterer Erwerb durch besondere…