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Forum für Wis­sen­schaft, Recht und Lehre


Hin­nerk Wißmann

Die Hoch­schu­len sind nach dem Auf­trag des Grund­ge­set­zes ein Ort frei­er For­schung und Leh­re, und sie haben das ver­fas­sungs­recht­li­che Recht auf Selbst­ver­wal­tung, um die­se Auf­ga­be sach­ge­recht wahr­zu­neh­men. Der Ent­wurf eines “Hoch­schul­stär­kungs­ge­set­zes” des nord­rhein-west­fä­li­schen Minis­te­ri­ums für Kul­tur und Wis­sen­schaft will die­sen Vor­ga­ben die­nen. Er bewirkt im Ergebnis…

Mar­tin Scheurer

Unter­schied­lichs­te For­men der Künstlichen Intel­li­genz („KI“) bestim­men wei­ter­hin den gesamt­ge­sell­schaft­li­chen sowie den recht­li­chen Dis­kurs. KI wan­delt den All­tag, trans­for­miert die Arbeits­welt, schafft glei­cher­ma­ßen Chan­cen und Risi­ken. Vor die­sem Hin­ter­grund ver­wun­dert es nicht, dass sowohl Leh­ren­de als auch Stu­die­ren­de bereits umfas­send auf KI-Tools inner­halb des Hoch­schul­be­triebs zurückgreifen.

Tho­mas Würtenberger

Seit sich das geschrie­be­ne Recht und mit ihm das Juris­ten­recht gegenüber dem im Volk geleb­ten und meist unge­schrie­be­nen Volks­recht durch­ge­setzt hat, gilt in der Regel ver­schrift­li­ches Recht. Die Ver­schrift­li­chung des Rechts hat zur Kon­se­quenz: Die Juris­ten­bi­blio­thek, die Geset­zes­tex­te, die sie aus­le­gen­de Recht­spre­chung und rechts­wis­sen­schaft­li­che Lite­ra­tur vorhält, hat eine exis­ten­ti­el­le Bedeu­tung für die Arbeit des Juristen.

Rena­te Penßel

In sei­nem Beschluss vom 23. Sep­tem­ber 2024 zur Verfassungsmäßigkeit einer unter­halb des ver­fas­sungs­recht­lich verbürgten Exis­tenz­mi­ni­mums lie­gen­den Bemes­sung der „Grund­pau­scha­le“ im Rah­men der Bundesausbildungsförderung setzt sich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mit der grund­le­gen­den ver­fas­sungs­recht­li­chen Fra­ge aus­ein­an­der, inwie­weit der Staat ver­pflich­tet ist, für die tatsächlichen Vor­aus­set­zun­gen zur Ausübung grund­recht­li­cher Frei­heit zu sor­gen und inwie­weit sich inso­fern aus dem Grund­ge­setz Leis­tungs­rech­te ergeben.

Mar­kus Pein

Prüfungsordnungen an Hoch­schu­len – auf die­se beschränkt sich die­ser Bei­trag – können unter ver­schie­de­nen Defi­zi­ten lei­den: So wäre es etwa möglich, dass eine Ord­nung nicht in der Form erlas­sen wur­de, der es bedurft hätte. Bis in die 70iger Jah­re des letz­ten Jahr­hun­derts war es häufige Pra- xis, Prüfungsordnungen als Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zu erlassen.

Mar­ten Tiessen

Mit dem vor­lie­gen­den Bei­trag möchte der Ver­fas­ser auf sei­ne im Ver­lag Dun­cker & Hum­blot erschie­ne­ne Dis­ser­ta­ti­on „Schutz und Schran­ken des Wis­sen­schafts­ur­he­ber­rechts“ auf­merk­sam machen, die­se in ihren wesent­li­chen Unter­su­chungs­fra­gen und ‑ergeb­nis­sen vor­stel­len sowie einen darüber hin­aus­ge­hen­den Aus­blick geben.

Salo Tober-Lau

Am 1. und 2. Okto­ber 2024 fand die fünfte Tagung des Netz­werks Open Access für die Rechts­wis­sen­schaft (jurOA)1 in den Räumen der Wiki­me­dia Deutsch­land in Ber­lin statt. Orga­ni­siert und ver­an­stal­tet wur­de die Fach­ta­gung durch den Open­Rewi e.V.2, unter der Lei­tung von Prof. Dr. Niko­las Eisen­traut (Han­no­ver) und Maxi­mi­li­an Petras (Ham­burg).

Robert Mohl

 

Die Stel­lung des aka­de­mi­schen Leh­rers sei eine ehren­vol­le und unabhängige; er wer­de sei­nem, alle Zeit und Kraft vollständig in Anspruch neh­men­den, Beruf unge­teilt erhal­ten. Die Geld-Beloh­nung muss anständig, über Ver­le­gen­heit erhe­bend, doch nicht so groß sein, dass wei­te­rer Erwerb durch besondere…

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