„Bemerkenswert erscheint mir auch noch, dass nach der Habilitation in Jena und nach einigen Jahren als wissen- schaftlich erfolgreicher, aber schlecht besoldeter außer- ordentlicher Professor der Philosophie (bis 1806 in Jena) sogar der große Hegel für volle zehn Jahre außerhalb der Universität berufstätig war und zwar erfolgreich tätig war, nämlich in seinen Berufsstationen als Redakteur der Bamberger Zeitung (1806 bis 1808) und als Rektor des Ägidien- Gymnasiums in Nürnberg(bis 1816). Es war also schon damals nicht so, dass jeder Habilitierte prompt nach seiner Habilitation eine Staatsstellung auf Lebenszeit erhalten konnte; im Unterschied zu heute
wurde dies aber zu Hegels Zeit nicht in erster Linie als ein soziales Problem und auch nicht – wie es manchmal vielleicht ein wenig unehrlich geschieht – als Problem der „Fehlinvestition“ von Ausbildungseinrichtungen dargestellt. Die Berufsjahre außerhalb der Wissenschaft wurden vielmehr, wie gerade das Beispiel Hegel zeigen mag, als Ansporn zu wissenschaftlichen Werken neben dem Brotberuf verstanden, auf deren Basis es dann mög- lich wurde, nämlich mit publizierten wissenschaftlichen Leistungen, in die Gelehrtenrepublik der Universitäten aufgenommen zu werden.“
1
Aus der Rede des Ministers für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg Helmut Engler zur Eröffnung des Hegel Kongresses am 18. Juni 1987 in Stuttgart, wiedergegeben in: H. Engler, Über den Tag hinaus, hrsg. von Minis. f. Wiss. u. Kunst BaWü 1990).
Helmut Engler
Gleich Staatsanstellung auf Lebenszeit?1
Ordnung der Wissenschaft 2017, ISSN 2197–9197
62 ORDNUNG DER WISSENSCHAFT 1 (2017), 61–62